Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
Wenn sich Ihr Name ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist der Personalausweis (wegen nicht mehr zutreffender Namensangabe) ungültig. Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Lautertal - Meldeamt
Adresse
Postanschrift
Nibelungenstraße 280
64686 Lautertal (Odenwald)
Postanschrift
Postfach 1164
64686 Lautertal (Odenwald)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 15:00 bis 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06254 307-0
Telefon: 06254 307-35
Telefon: 06254 307-36
Telefax: 06254 307-32
E-Mail: Meldeamt@lautertal.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Beleg der Namensänderung (Feststellungsbescheid oder Urteil)
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
- FotomustertafelKeine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 28 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
- https://www.personalausweisportal.deKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Ausweis beantragen, PA, Personalausweis beantragen, Nachname, Perso, Ausweis, Personalausweis, Neuer PA, Beantragung, anderer Name, Ausweis ausstellen, Identitätsdokument, Namensänderung, Personaldokument, Identitätsnachweis, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Lichtbildausweis