Einbürgerung Ausstellung

    Einbürgerung

    Beschreibung

    Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

    • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
    • mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
    • Unterhaltsfähigkeit
    • ausreichende Deutschkenntnisse
    • staatsbürgerliches Grundwissen
    • keine Mehrstaatigkeit
    • nicht bestraft
    • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung

    Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.

    Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel

     

    Hinweise für Bergstraße: Einbürgerung

    Kreiszuständigkeit bei Anträgen auf Einbürgerung der Einwohner von kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit weniger als 7500 Einwohnern ist der Kreis zuständig (Absteinach, Einhausen, Gorxheimertal, Grasellenbach, Groß-Rohrheim, Hirschhorn, Lautertal, Lindenfels, Neckarsteinach, Zwingenberg). Bei Einwohnern von Städten und Gemeinden mit mehr als 7500 Einwohnern ist die Stadt/ Gemeindeverwaltung in diesen Fällen zuständig.(Einbürgerungsbehörde ist das Regierungspräsidium in Darmstadt für im Kreis Bergstraße lebende Ausländer)

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.2 (alle Drittstaaten außer EU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-5857

    Telefax: +49 611 32764-2038

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtverwaltung Lampertheim - FD 10-1 (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Römerstraße 102

    68623 Lampertheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Riesengasse
    Anzahl der Stellplätze: 41
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Riesengasse
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 602, 603, 604

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Domgasse 2

    68623 Lampertheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Riesengasse
    Anzahl der Stellplätze: 41
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Riesengasse
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 602, 603, 604

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06206 935-380

    Telefax: 06206 935-444

    E-Mail: standesamt@lampertheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 21.1 - Einbürgerung (Europa, Türkei, Service)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    (Wichtiger Hinweis Das Servicebüro Einbürgerung ist von Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 13 Uhr geöffnet. Bitte melden Sie sich an der Pforte im Wilhelminenhaus in der Wilhelminenstraße 1-3 in Darmstadt an.)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-5857

    Telefax: +49 611 32764-2038

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wo finde ich weiterführende Informationen?

    Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Staatsangehörigkeit, Verleihung, Nationalität, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch, Einbürgerung des Ehegatten/Lebenspartners, Staatsbürgerschaft, Eigenständige Einbürgerung von Ausländern, Einbürgerung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de