Kommunale Ehrungen
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit dieser Auszeichnungen geehrt werden.Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein; beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar (§ 28 Abs. 1 HGO). Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.
Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene (§ 28 Abs. 2 HGO). Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise "Ehrenbürgermeister" oder "Gemeindeältester" in Betracht.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.
Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung entscheidet ausschließlich die Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit (§ 51 Nr. 3 HGO).
Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (z.B. Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).
Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen u.a.: Ehrenbrief des Landes Hessen, Hessischer Verdienstorden, Freiherr-vom-Stein-Plakette des Landes Hessen, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
- Ehrenbrief des Landes Hessen(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- Hessischer Verdienstorden(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- Freiherr-vom-Stein-Plakette(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
- Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland(Der Bundespräsident)
- § 28 Abs.2 HGO(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- § 51 Nr. 3 HGO(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
Online-Dienst
Antragsverfahren für Freiherr-vom-Stein-Plakette oder -Ehrenurkunde
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Veranstaltungsmanagement, Kultur, Ehrungen und Kreispartnerschaften
Adresse
Postanschrift
Gräffstraße 5
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Kontakt
E-Mail: info@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Frau Melanie Mizera
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Formulare
Ehrensatzung des Kreises Bergstraße
Stadtverwaltung Lampertheim - FD 40-2 (Kultur und Ehrenamt)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Riesengasse
Anzahl der Stellplätze: 41
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Riesengasse
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie Linien 602, 603, 604
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
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Parkplatz: Riesengasse
Anzahl der Stellplätze: 41
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Behindertenparkplatz: Riesengasse
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Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
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Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie Linien 602, 603, 604
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06206 935-233
Telefax: 06206 935-316
E-Mail: dirk.eichenauer@lampertheim.de
Kontaktperson
Herr Dirk Eichenauer (Fachdienstleitung)
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-233
Fax: 06206 935-316
E-Mail: dirk.eichenauer@lampertheim.de
Frau Sandra Schmiedel
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
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Telefon Festnetz: 06206 935-394
E-Mail: sandra.schmiedel@lampertheim.de
Frau Silke Reis
Hausanschrift
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Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-316
Telefon Festnetz: 06206 935-363
E-Mail: silke.reis@lampertheim.de
Frau Gabriele Wesp
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-316
Telefon Festnetz: 06206 935-304
E-Mail: gabriele.wesp@lampertheim.de
Internet
Stadtverwaltung Lampertheim - Büro Bürgermeister (Gremienbüro)
Adresse
Hausanschrift
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- Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
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Telefax: 06206 935-234
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Frau Sibylle Markert
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Fax: 06206 935-300
E-Mail: sibylle.markert@lampertheim.de
Frau Stephanie Ries
Herr Rudolf Blass
Internet
Formulare
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Plakette, Verleihung, Ehrenbürger, Ehrenzeichen, Freiherr-vom-Stein, Ehrung, Ehrenbürgerschaft, Verdienste, Ehrenurkunde