Werbeanlage
Beschreibung
Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.
Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).
Ansprechpartner
Stadt Hirschhorn - Bauen und Planen, städt. Liegenschaften, Umwelt, Natur und Landschaftsschutz, Müllentsorgung
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 17
69434 Hirschhorn (Neckar)
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 8:00 - 12:30 Uhr (Das Standesamt ist freitags geschlossen)
Dienstag geschlossen
Kontaktperson
Herr Ali Köklü
Postanschrift
Hauptstraße 17
69434 Hirschhorn (Neckar)
Telefon Festnetz: 06272 923117
Fax: 06272 923129
E-Mail: ali.koeklue@hirschhorn.de
Formulare
Antrag Baugenehmigung zu VV BauPrüfVO
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Außenwerbeanlagen, Werbung, Werbefläche, Werbeanlage, Anlagen der Außenwerbung, Marketing, Straßenwerbung, Werbeplakat