Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung

    Beschreibung

    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

    Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,

    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
    • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
    • Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,
    • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Heppenheim - Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Großer Markt 1

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Hausanschrift

    Gräffstraße 7-9

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefax: 06252 13-1286

    E-Mail: ordnung@stadt.heppenheim.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften über das Tragen eines Schutzhelmes
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften über das Anlegen eines Sicherheitsgurtes

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Heppenheim - Sicherheit, Ordnung und Gewerbe, ÖPNV

    Adresse

    Postanschrift

    Großer Markt 1

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Hausanschrift

    Gräffstraße 7-9

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06252 13-1208

    Telefon: 06252 13-1218

    Telefon: 06252 13-1330

    Telefax: 06252 13-1286

    E-Mail: ordnung@stadt.heppenheim.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften über das Tragen eines Schutzhelmes
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften über das Anlegen eines Sicherheitsgurtes

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
    Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet für ein Jahr erteilt es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird; die Befreiung wird dann unbefristet erteilt.

    Kosten

    Die Entscheidung kann kostenfrei ergehen; im Übrigen liegen die Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung Verkehr, Helmtragepflicht Befreiung, Anschnallpflicht, Gebote Verkehr, Verbote Verkehr, Helmpflicht, Gurtpflicht, Gurtanlegepflicht Befreiung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de