Lagerfeuer Genehmigung beantragen
Wenn Sie ein Lagerfeuer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen machen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Heppenheim - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Großer Markt 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefax: 06252 13-1286
E-Mail: ordnung@stadt.heppenheim.de
Kontaktperson
Frau Sabine Wollenweber
Hausanschrift
Postanschrift
Großer Markt 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Fax: 06252 13-1286
Telefon Festnetz: 06252 13-1208
E-Mail: ordnung@stadt.heppenheim.de
erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen inkl. Angaben zu:
- zur antragstellenden (verantwortlichen) Person
- zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers
Fristen
Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Höhenfeuer, Lagerfeuer, Brauchtumsfeuer, Osterfeuer