Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
Beschreibung
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
-
unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
- Einheitlicher AnsprechpartnerKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Siedlungsstraße / direkt vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Germaid-Fitz-Platz
Anzahl der Stellplätze: 40
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06201 2949-11
Telefax: 06201 2949-29
E-Mail: sandra.peters@gorxheimertal.de
Kontaktperson
Frau Sandra Peters
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06201 2949-11
Fax: 06201 2949-29
E-Mail: sandra.peters@gorxheimertal.de
Weitere Informationen
Rollstuhlgerechter Zugang, bitte klingeln
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
- Gewerbeordnung (GewO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00 für juristische Personen erhoben
Hinweise für Gorxheimertal: Reisegewerbekarte, Ausstellung Gorxheimertal
Gebühr: 300,- € unbefristet,
Gebühr: 100,-€ befristet für 3 Jahre
Schausteller oder Schaustellerart:
Gebühr: 400,- € unbefristet,
Gebühr: 150,- € befristet für 3 Jahre
300,- € unbefristet, 100,- € befristet für 3 Jahre Schausteller oder Schaustellerart: 400,- € unbefristet 150,- € befristet für 3 Jahre: Gebühr 300.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisegewerbe, Reisegewerbegenehmigung, Gewerbeangelegenheit, Wandergewerbe, Gewerbekarte, Anmeldungen, Gewerbeanzeigen, Reisegewerbekarte, Reisegewerbekarte erweitern, Reisegewerbeerlaubnis, Reisegewerbekarte verlängern, Handlungsreisender