Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

    Erlaubnis für den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder erhalten

    Wenn Sie als Träger einer Tageseinrichtung für Kinder neu gründen oder verändern wollen, müssen Sie im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb beachten. Nur so erhalten Sie eine Betriebserlaubnis.

    Beschreibung

    Tageseinrichtungen für Kinder sind die ersten Bildungseinrichtungen und übernehmen eine große Verantwortung im Rahmen der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Die Kita ist für die frühkindliche Bildung von zentraler Bedeutung.

    Bei der Gründung eines neuen Betreuungsangebotes für Kinder oder bei der Veränderung einer bestehenden Kindertageseinrichtung müssen Sie im Vorfeld gesetzliche Grundlagen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen beachten.

    zuständige Stelle

    örtlich zuständiges Jugendamt

    Zuständigkeit

    Sie als Einrichtungsträger erhalten vom örtlich zuständigen Jugendamt die Antragsunterlagen für eine Betriebserlaubnis. Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Bereich die bestehende oder geplante Kindertageseinrichtung gelegen ist.

    Hinweise für Bergstraße: Erlaubnis für den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder erhalten

    Der Fachdienst Tageseinrichtungen für Kinder - Betriebserlaubnisverfahren und allgemeine Beratung des Jugendamtes Kreis Bergstraße hat folgendes Angebot:

    Zielsetzung Sicherung des Kindeswohles in erlaubnispflichtigen Einrichtungen Schaffung und Erhalt von Angeboten der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen für Kinder Sicherung und Ausbau der Betreuungsqualität

    Angebot für
    Träger von Tageseinrichtungen, Kommunen, politische Gremien, Leitungskräfte und Teams, Erziehungsberechtigte

    Angebot und Aufgaben Beratung von Trägern bei der Gründung und Betriebsführung von Tageseinrichtungen für Kinder Beratung bei Umplanungen und der damit einhergehenden Änderung der Zweckbestimmung Bearbeitung der Betriebserlaubnisverfahren Ausnahmegenehmigungen für einzelne Kinder Entgegennahme und Klärung von Beschwerden von Erziehungsberechtigten oder Fachkräften über Träger oder Einrichtungen Meldung besonderer Vorkommnisse Beratung von Erziehungsberechtigten, Trägern und Kommunen in Bezug auf die Einlösung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz.

    Ansprechpartner

    Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Siedlungsstraße 35

    69517 Gorxheimertal

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Siedlungsstraße / direkt vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Germaid-Fitz-Platz
    Anzahl der Stellplätze: 40
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:         14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Dienstag:       08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Mittwoch:       geschlossen
    Donnerstag:   14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag:          07:30 Uhr bis 11:00 Uhr
                          Und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06201 2949-20(Herr Zink)

    Telefon: 06201 2949-17(Frau Diebold)

    Telefax: 06201 2949-29

    E-Mail: udo.zink@gorxheimertal.de

    E-Mail: jeannine.diebold@gorxheimertal.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Gemeinde Gorxheimertal

    Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal

    IBAN: DE81 5095 1469 0005 0560 97

    BIC: HELADEF1HEP

    Bankinstitut: Sparkasse Starkenburg

    Gemeinde Gorxheimertal

    Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal

    IBAN: DE07 5096 1685 0002 5036 46

    BIC: GENODE51ABT

    Bankinstitut: Volksbank Überwald-Gorxheimertal e.G.

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerechter Zugang, bitte klingeln

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Bergstraße - Tageseinrichtungen für Kinder

    Adresse

    Postanschrift

    Graben 15

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06252 155609

    E-Mail: jugendhilfe-kitafachberatung@kreis-bergstrasse.de

    Version

    Technisch geändert am 24.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen den Antrag formell stellen. Antragsvordrucke erhalten Sie bei den Jugendämtern. Fügen Sie dem Antrag verschiedene Anlagen bei (zum Beispiel Personalliste, Konzeption der Einrichtung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.

    Verfahrensablauf

    Entsprechend des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches stellen Sie als Einrichtungsträger die Anträge auf Betriebserlaubnis an das örtliche Jugendamt.

    Das Jugendamt berät Sie zu den Einzelheiten zur Betriebserlaubnis. Es prüft vor Ort die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen.

    Die Entwicklung und Festlegung räumlicher Kriterien entsprechend dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung liegt in Abstimmung mit dem Einrichtungsträger in der Entscheidung des örtlichen Jugendhilfeträgers. Die personellen Voraussetzungen und die Gruppengrößen richten sich seit dem 01.01.2014 nach den Mindestanforderungen gemäß des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches.

    Das örtliche Jugendamt übersendet dem Landesjugendamt im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eine Ausfertigung Ihres Antrages auf Betriebserlaubnis zur abschließenden Erteilung. Im Vorfeld überprüft es die Vollständigkeit des Antrages und nimmt gemäß des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches Stellung dazu.

    Sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Betriebserlaubnis gegeben, erfolgt die abschließende Entscheidung. Das Landesjugendamt erteilt den Bescheid.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 05.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Stichwörter

    Kindergarten, Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege, Kindergärten, Kindertageseinrichtung, Kita, Kinderkrippe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de