Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Beschreibung
Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann.
Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.
Ansprechpartner
Gemeinde Fürth - Fachbereich II - Finanzen -
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkmöglichkeiten ausreichend vorhanden
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine können auch nach Vereinbarung getroffen werden.
Kontakt
Telefon: 06253 2001-20
E-Mail: info@gemeinde-fuerth.de
Kontaktperson
Herr Michael Arnold (Fachbereichsleiter)
Telefon Festnetz: 06253 2001-20
E-Mail: m.arnold@gemeinde-fuerth.de
Herr Dieter Dörsam
Telefon Festnetz: 06253 2001-31
E-Mail: d.doersam@gemeinde-fuerth.de
Herr Rainer Lenhardt
Telefon Festnetz: 06253 2001-24
E-Mail: r.lenhardt@gemeinde-fuerth.de
Herr Sebastian Renner
Telefon Festnetz: 06253 2001-32
E-Mail: s.renner@gemeinde-fuerth.de
Herr Peter Roth (Kaufmännischer Leiter Eigenbetrieb Wasserversorgung)
Telefon Festnetz: 06253 2001-21
E-Mail: p.roth@gemeinde-fuerth.de
Frau Sabine Unrath
E-Mail: s.unrath@gemeinde-fuerth.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Automatensteuer, Spielautomat, Steuer, Geld, Spielhallen, Spielsteuer, Spielgerätesteuer, Glücksspiel, Vergnügungssteuer