Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Altflächendatei - Auskunft

    Beschreibung

    In einem zentralen Informationssystem, der Altflächendatei, erfasst die Hessische Landesverwaltung unter anderem Daten über ehemalige Betriebsflächen ( Altstandorte) und stillgelegte Deponien ( Altablagerungen ) sowie sonstige punktuelle Bodenverunreinigungen (sog. schädliche Bodenveränderungen).

    Flächen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für Verunreinigungen vorliegen, sind als altlastverdächtig bzw. Verdachtsflächen gekennzeichnet. Ist der Schaden so gravierend, dass eine Sanierung erforderlich ist, wird die Fläche als Altlast bzw. schädliche Bodenveränderung geführt.

    Beim Erwerb eines Grundstücks, bei einer Umnutzung oder einer Neubebauung empfiehlt es sich, rechtzeitig Informationen über vermutete oder bereits bekannte Schadstoffbelastungen aus der Altflächendatei einzuholen.

    Bei den Daten der Altflächendatei handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des Hessischen Umweltinformationsgesetzes, so dass grundsätzlich ein Anspruch auf Einsichtnahme und Auskunft besteht. Begrenzt wird der Zugang zu den Umweltinformationen durch die in den §§ 7 und 8 Hessisches Umweltinformationsgesetz geregelten Ausschlusstatbestände.

    Zuständigkeit

    Betroffene Bürger und Bürgerinnen können bei den jeweiligen Abteilungen Arbeitsschutz und Umwelt der Regierungspräsidien Auskünfte aus der Altflächendatei erhalten.

    Um die zuständige Stelle für Ihren Ort zu finden, geben sie bitte im oberen Ortssuchfeld den Namen der Gemeinde an, in der sich das betreffende Grundstück befindet.

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 80

    65189 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 815-0

    Telefax: +49 611 815-1941

    E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HMUKLV

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Bergstraße - Wasserrecht / Wasserwirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Walther-Rathenau-Straße 4

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an Ihre Sachbearbeiter/innen.

    Kontakt

    E-Mail: wasserbehoerde@kreis-bergstrasse.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Fürth - Fachbereich III - Bauen und Umwelt -

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 19

    64658 Fürth

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkmöglichkeiten ausreichend vorhanden
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine können auch nach Vereinbarung getroffen werden.

    Kontakt

    Telefon: 06253 2001-63

    Telefax: 06253 2001-15

    E-Mail: info@gemeinde-fuerth.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Da 41.5 - Bodenschutz

    Adresse

    Postanschrift

    64278 Darmstadt

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-8155

    Telefax: +49 6151 12-5686

    E-Mail: bodenschutz-da@rpda.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte geben Sie bei Ihrer schriftlichen Anfrage möglichst folgende Daten zur Lage des betreffenden Grundstücks an

    • Stadt / Gemeinde,
    • Stadtteil / Ortsteil,
    • Straße und Hausnummer.

    Hilfreich sind auch:

    • Flur / Flurstücksbezeichnung,
    • Lageplan (Ausschnitt aus einer topografischen Karte mit Kennzeichnung der Fläche).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

     Auskünfte sind in der Regel gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach dem Aufwand berechnet. Bitte geben Sie daher die Rechnungsadresse an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 23.05.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Altlasten Auskunft, Grundstück, Deponie, Grundstück, Kontamination, Grundstück, Stillgelegte Deponie, Altlasten, Grundstück, Bodenverunreinigung, Kontaminierung, Altablagerung, Verdachtsflächen, Grundstück, Boden, Grundstück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English