Altflächendatei - Auskunft
Beschreibung
In einem zentralen Informationssystem, der Altflächendatei, erfasst die Hessische Landesverwaltung unter anderem Daten über ehemalige Betriebsflächen ( Altstandorte) und stillgelegte Deponien ( Altablagerungen ) sowie sonstige punktuelle Bodenverunreinigungen (sog. schädliche Bodenveränderungen).
Flächen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für Verunreinigungen vorliegen, sind als altlastverdächtig bzw. Verdachtsflächen gekennzeichnet. Ist der Schaden so gravierend, dass eine Sanierung erforderlich ist, wird die Fläche als Altlast bzw. schädliche Bodenveränderung geführt.
Beim Erwerb eines Grundstücks, bei einer Umnutzung oder einer Neubebauung empfiehlt es sich, rechtzeitig Informationen über vermutete oder bereits bekannte Schadstoffbelastungen aus der Altflächendatei einzuholen.
Bei den Daten der Altflächendatei handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des Hessischen Umweltinformationsgesetzes, so dass grundsätzlich ein Anspruch auf Einsichtnahme und Auskunft besteht. Begrenzt wird der Zugang zu den Umweltinformationen durch die in den §§ 7 und 8 Hessisches Umweltinformationsgesetz geregelten Ausschlusstatbestände.
- Altflächendatei(Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie)
Zuständigkeit
Betroffene Bürger und Bürgerinnen können bei den jeweiligen Abteilungen Arbeitsschutz und Umwelt der Regierungspräsidien Auskünfte aus der Altflächendatei erhalten.
Um die zuständige Stelle für Ihren Ort zu finden, geben sie bitte im oberen Ortssuchfeld den Namen der Gemeinde an, in der sich das betreffende Grundstück befindet.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 815-0
Telefax: +49 611 815-1941
E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de
Internet
Stichwörter
HMUKLV
Kreisverwaltung Bergstraße - Wasserrecht / Wasserwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Walther-Rathenau-Straße 4
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an Ihre Sachbearbeiter/innen.
Kontakt
E-Mail: wasserbehoerde@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Frau Judith Schäfer
Postanschrift
Walther-Rathenau-Straße 4
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5677
Herr Felix Schuster
Postanschrift
Walther-Rathenau-Straße 4
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5326
Gemeinde Fürth - Fachbereich III - Bauen und Umwelt -
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkmöglichkeiten ausreichend vorhanden
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine können auch nach Vereinbarung getroffen werden.
Kontakt
Telefon: 06253 2001-63
Telefax: 06253 2001-15
E-Mail: info@gemeinde-fuerth.de
Kontaktperson
Herr Helmut Bünau
Telefon Festnetz: 06253 2001-60
E-Mail: h.buenau@gemeinde-fuerth.de
Frau Gabriele Knebl
Telefon Festnetz: 06253 2001-65
E-Mail: g.knebl@gemeinde-fuerth.de
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Da 41.5 - Bodenschutz
Adresse
Postanschrift
64278 Darmstadt
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-8155
Telefax: +49 6151 12-5686
E-Mail: bodenschutz-da@rpda.hessen.de
erforderliche Unterlagen
Bitte geben Sie bei Ihrer schriftlichen Anfrage möglichst folgende Daten zur Lage des betreffenden Grundstücks an
- Stadt / Gemeinde,
- Stadtteil / Ortsteil,
- Straße und Hausnummer.
Hilfreich sind auch:
- Flur / Flurstücksbezeichnung,
- Lageplan (Ausschnitt aus einer topografischen Karte mit Kennzeichnung der Fläche).
Rechtsgrundlage(n)
- Bundes-Bodenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen zur Sanierung Altlasten)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Altflächendatei-VerordnungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Auskünfte sind in der Regel gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach dem Aufwand berechnet. Bitte geben Sie daher die Rechnungsadresse an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 23.05.2017
Stichwörter
Altlasten Auskunft, Grundstück, Deponie, Grundstück, Kontamination, Grundstück, Stillgelegte Deponie, Altlasten, Grundstück, Bodenverunreinigung, Kontaminierung, Altablagerung, Verdachtsflächen, Grundstück, Boden, Grundstück