Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen
Beschreibung
Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im Hessischen Mietwohnungsbauprogramm erhalten.
Zuständigkeit
Die örtliche Wohnraumförderstelle.
Ansprechpartner
Bauabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08 bis 12 Uhr Dienstag: 08 bis 12 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6251 9602-400
Telefax: +49 6251 9602-470
E-Mail: bauabteilung@einhausen.de
Kontaktperson
Frau Tatjana Willmer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-403
Fax: +49 6251 9602-470
E-Mail: tatjana.willmer@einhausen.de
Frau Heike Kaiser (Leitung Bauabteilung)
Hausanschrift
Fax: +49 6251 9602-470
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-401
E-Mail: heike.kaiser@einhausen.de
Herr Rochus Grieser
Hausanschrift
Fax: +49 6251 9602-470
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-402
E-Mail: rochus.grieser@einhausen.de
Herr Tobias Hübner
Hausanschrift
Fax: +49 6251 9602-470
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-404
E-Mail: tobias.huebner@einhausen.de
Internet
Voraussetzungen
- Die geförderte Wohnung unterliegt 20 Jahre Mietpreis und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
- Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten.
-
Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Mietwohnungen, Wohnungsbauförderung, Förderung, Wohnraumförderung, Umbau, Altenwohnung