Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Hinweise für Einhausen: Baumfällgenehmigung - Regional
In der Gemeinde Einhausen exisiert keine Baumschutzsatzung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Naturschutz
Adresse
Postanschrift
Walther-Rathenau-Straße 4
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an Ihre Sachbearbeiter/innen.
Kontakt
E-Mail: unb@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Herr Otto Weber
Postanschrift
Walther-Rathenau-Straße 4
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5430
E-Mail: unb@kreis-bergstrasse.de
Herr Michael Weidner
Postanschrift
Walther-Rathenau-Straße 4
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5292
E-Mail: unb@kreis-bergstrasse.de
Frau Carolin Müller
Postanschrift
Walther-Rathenau-Straße 4
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5308
E-Mail: unb@kreis-bergstrasse.de
Frau Alena Trendel
Postanschrift
Walther-Rathenau-Straße 4
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5725
E-Mail: unb@kreis-bergstrasse.de
Bauabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08 bis 12 Uhr Dienstag: 08 bis 12 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6251 9602-400
Telefax: +49 6251 9602-470
E-Mail: bauabteilung@einhausen.de
Kontaktperson
Frau Tatjana Willmer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-403
Fax: +49 6251 9602-470
E-Mail: tatjana.willmer@einhausen.de
Frau Heike Kaiser (Leitung Bauabteilung)
Hausanschrift
Fax: +49 6251 9602-470
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-401
E-Mail: heike.kaiser@einhausen.de
Herr Rochus Grieser
Hausanschrift
Fax: +49 6251 9602-470
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-402
E-Mail: rochus.grieser@einhausen.de
Herr Tobias Hübner
Hausanschrift
Fax: +49 6251 9602-470
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-404
E-Mail: tobias.huebner@einhausen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 39 (5) Satz 1 Nummer 2 BundesnaturschutzgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
- § 67 BundesnaturschutzgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Schnitt, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Baum, Ausnahmegenehmigung, Bäume, Naturschutz, Fällen