Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Beschreibung

    Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
    Ausnahme: Es liegt ein über das Ablaufdatum hinausgehender gültiger Reisepass vor.

    Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Fachbereich "Standesamt/Bürgerservice - Bürgerbüro"

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    68642 Bürstadt

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Allgemeinen Verwaltung:

    • Dienstag         8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Donnerstag     14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Öffnungszeiten des Bürgerservices der Stadt Bürstadt:

    • Montag           8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Dienstag         8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Mittwoch         8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Donnerstag     14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    • Freitag            geschlossen
    • KFZ Dienstleistungen können bis 31. März 2024 nicht angeboten werden !

    Kontakt

    Telefon: 06206 701-0

    Telefax: 06206 701-280

    E-Mail: buergerservice@buerstadt.de

    Kontaktperson

    • Frau Susanne Heiser
    • Frau Monika Chrastek
    • Frau Regina Brosch
    • Frau Maya Lovincic
    • Frau Ina Lux

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ablauf, Perso, Personaldokument, neuer Personalausweis, ungültig, ePA, Ausstellung, Gültigkeit, alt, elektronischer Personalausweis, Ausweis, Personalausweis, nPA, Elektronisch, ausgelaufen, gültig, veraltet, neu, Neuer PA, Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, PA, ausstellen, ablaufen, Identitätsnachweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de