Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren
Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.
Beschreibung
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "ELSTER" einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.
Link zu "ELSTER": https://www.elster.de/eportal/start
Ansprechpartner
Fachbereich "Standesamt/Bürgerservice - Bürgerbüro"
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Allgemeinen Verwaltung:
- Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten des Bürgerservices der Stadt Bürstadt:
- Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Mittwoch 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
- Freitag geschlossen
- KFZ Dienstleistungen können bis 31. März 2024 nicht angeboten werden !
Kontakt
Telefon: 06206 701-0
Telefax: 06206 701-280
E-Mail: buergerservice@buerstadt.de
Kontaktperson
Frau Susanne Heiser
Frau Monika Chrastek
Frau Regina Brosch
Frau Maya Lovincic
Frau Ina Lux
Internet
erforderliche Unterlagen
Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt "ELSTER" ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.
Formulare
- Formulare: "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -", Abschnitt "C"
- OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt "ELSTER"
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
keine
Weitere Informationen
Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts "ELSTER"
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen
Stichwörter
Steuerauskunft, ELSTER, Lohnsteuerkarte, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Steuerklasse, Einkommensteuer, Familienstand, Kinderfreibeträge, Freibetrag, Lohnsteuerabzug, Elstam, Hochzeit, Kinderfreibetrag, ELStAM, Steuerkarte, Religionszugehörigkeit, Elektronische Lohnsteuerkarte