Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

    Grabstätte Nutzungsrechte beantragen

    Sie möchten ein bestimmtes Grab vor Ihrem Tod reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.

    Beschreibung

    Sie können zu Lebzeiten das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum. 

    Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die kommunale Friedhofsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 119

    69488 Birkenau

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 09:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr

    Di. 09:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr

    Mi. geschlossen

    Do. 09:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr

    Fr. 09:00-12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Friedhof, Grabstelle, Grabnutzungsrecht, vergeben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de