Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

    Grundbesitz sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

    Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema "Einheitsbewertung" steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Einheitswertbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

    Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamts zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
     

    Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Kommune zuständig, in der das Grundstück belegen ist.

    Ansprechpartner

    Haupt-/Finanzverwaltung/Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 119

    69488 Birkenau

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Birkenau - Fachbereich 1: Grundsatzangelegenheiten, Finanzen, Recht, EDV

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 119

    69488 Birkenau

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 9
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 09:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr

    Di. 09:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr

    Mi. geschlossen

    Do. 09:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr

    Fr. 09:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06201 397-0

    Telefax: 06201 397-55

    E-Mail: info@gemeinde-birkenau.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Rechnung

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(Rechnung), Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..))

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre "Steuern von A - Z" zu entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 05.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Steuer, Grundsteuer, Steuern, Substanzsteuer, Grundsteuermesszahl, Grundbesitz, HMdF, Realsteuer, Bemessung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de