Heimbetreuung (vollstationäre Pflege) für Menschen mit Behinderungen Kostenübernahme
Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.
Beschreibung
Leben Sie als Mensch mit Behinderung (Pflegegrad 2 bis 5) in einer vollstationären Einrichtung, z.B. in einer Einrichtung über Tag und Nacht, in der
die Teilhabe am Arbeitsleben,
an Bildung
die soziale Teilhabe,
die schulische Ausbildung oder
die Erziehung von Menschen mit Behinderungen
im Vordergrund stehen?
Dann übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der Kosten.
Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht überschreiten.
Dies gilt auch für besondere Wohnformen (mehrere Personen mit Behinderung gemeinsam in einem Wohnheim/einer Wohngruppe). Dabei müssen
das gemeinsame Wohnen und die Eingliederung in die Gesellschaft im Vordergrund stehen,
das Wohn- und Betreuungsgesetz Anwendung finden,
der Umfang der Betreuung weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entsprechen.
Beanspruchen Sie für die Tage, an denen Sie zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.
Hinweise für Bergstraße: Heimbetreuung (vollstationäre Pflege) für Menschen mit Behinderungen Kostenübernahme
- Gemäß Hessischem Ausführungsgesetz (HAG) wurde die sachliche Zuständigkeit nach § 2 HAG wie folgt festgelegt:
örtlicher Sozialhilfeträger : zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe an Personen längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II (Zuständigkeit des Jugendamtes d. Kreises Bergstraße)
örtlicher Sozialhilfeträger : zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn diese erstmals nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze beantragt werden. (Zuständigkeit des Amtes für Soziales des Kreises Bergstraße)
Und Zusatz: Für den dazwischen liegenden Personenkreis ab Beendigung der Sekundarstufe II und ab der Hilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe, die erstmals nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze auftritt, ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen ( www.lwv-hessen.de) zuständig.
Zuständigkeit
Beratung zur Wahl der richtigen Pflegeeinrichtung erhalten Sie beim Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt sowie bei den Pflegestützpunkten.
Informationen gibt es aber auch bei Ihrer Pflegekasse. Sie ist nach § 7a SGB XI zu einer umfassenden Pflegeberatung innerhalb von 2 Wochen verpflichtet.
Den Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe können Sie über den nachfolgend genannten Link in Erfahrung bringen: Pflegestützpunkt
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Team Hilfe zur Pflege
Adresse
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Für eine persönliche Vorsprache ist eine telefonische Terminvereinbarung erwünscht, da hierdurch Wartezeiten vermindert werden.
Den für Sie zuständigen Mitarbeiter finden Sie auch unter unseren Telefonkontakten A-Z zum Download als pdf.
Kontakt
Telefax: 06252 15-5629
E-Mail: soziales@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Frau Katja Arnold
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5383
Frau Sonja Bräuer
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5235
Frau Katharina Heß
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5923
Frau Susanne Kopp
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5121
Frau Sarah Wörl
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5492
E-Mail: Sarah.Woerl@kreis-bergstrasse.de
Frau Marina Ort
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5573
E-Mail: Marina.Ort@kreis-bergstrasse.de
Frau Meike Skriboleit
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5226
Anne Fingerle
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5327
Frau Martina Pereira-Gonzalez
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5270
Carina Umstadt
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5321
Frau Merve Mues
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5186
E-Mail: Merve.Mues@kreis-bergstrasse.de
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Voraussetzungen
- Pflegebedürftige sind in einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung untergebracht
oder
- leben in einer besonderen Wohnform
- gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer des Antrages hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Informationen zur Bearbeitungsdauer erhalten Sie durch die für Sie zuständige Pflegekasse.
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Bemerkungen
Weitergehende Informationen finden Sie im Beratungs- und Informationsportal: "Pflege in Hessen"
- Pflege in Hessen(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. am 25.11.2020
Stichwörter
soziale Teilhabe, Tag und Nacht, vollstationäre Einrichtungen, Teilhabe am Arbeitsleben, besondere Wohnformen, Leistungen für Menschen mit Behinderung, besondere Wohnformen, Einrichtungen