Gebäude und Anlagen Betrieb

    Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung

    Beschreibung

    Kommunen und Kreise verfügen oft  über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.

    Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.

    Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.

    Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:

    • Bewirtschaftung der Liegenschaften
    • Verwaltung von unbebauten Grundstücke
    • Mietangelegenheiten
    • Pachtangelegenheiten
    • Erwerb und Verkauf von Grundstücken
    • Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude
    • Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.

    In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung

    Hinweise für Biblis: Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung

    Für die Vermietung der Grillhütte in Biblis sind das Liegenschafts- oder das Hochbauamt zuständig.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Biblis - Liegenschaftsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Darmstädter Straße 25

    68647 Biblis

    Öffnungszeiten

    nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06245 28-69

    Telefax: 06245 28-77

    E-Mail: liegenschaft@biblis.eu

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessischer Landkreistag

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bauplätze, Anmietung von Bürgerhäusern, Grillhütten, Vermietung von Wohnungen, Immobilienmanagement, Bürgerhaus, Bauplatz, Gebäudebetrieb

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de