Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Beschreibung
Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.
Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Allgemeine Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr und
14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06251 14-0
Telefax: 06251 14-127
E-Mail: ordnungswesen(at)bensheim.de
Kontaktperson
Frau Laura Eichhorn
Hausanschrift
Frau Lea Fortwängler
Herr Silvio Franz
Frau Monika Grüner
Frau Sina Helmling
Frau Susanne Kracht
Frau Petra Kuhn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 14-207
E-Mail: petra.kuhn(at)bensheim.de
Herr Jochen Scharschmidt (Fachbereichsleitung, Teamleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 14-205
E-Mail: jochen.scharschmidt(at)bensheim.de
Frau Nina Schmidt-Pavic
Hausanschrift
Herr Philipp Steinbacher
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 14-157
E-Mail: philipp.steinbacher(at)bensheim.de
Frau Janette Steinhübel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 14-206
E-Mail: janette.steinhuebel(at)bensheim.de
Herr Benjamin Swatschina
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 14-208
E-Mail: benjamin.swatschina(at)bensheim.de
Frau Jessica Wimmer
KMB - Bereich Bauhofservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
13.00 - 17.30 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag
13.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06251 1096-70
Telefax: 06251 1096-89
E-Mail: bauhof-service(at)kmb-bensheim.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
- § 10 Abs. 4 HStrG
- Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt
- § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 10 Abs. 4 HStrGKeine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bensheim: Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Internetauftritt der Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013
Stichwörter
Schnee, Winterdienst, Streusplitt, Streumittel, Räumpflicht, Schneeräumung, Streupflicht, Streusalz, Schneepflug, Granulat, Glatteis, Sand, Räum- und Streupflicht, Eis