Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
Beschreibung
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
-
unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
- Einheitlicher Ansprechpartner:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Allgemeine Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr und
14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06251 14-0
Telefax: 06251 14-127
E-Mail: ordnungswesen(at)bensheim.de
Kontaktperson
Frau Laura Eichhorn
Hausanschrift
Frau Lea Fortwängler
Herr Silvio Franz
Frau Monika Grüner
Frau Sina Helmling
Frau Susanne Kracht
Frau Petra Kuhn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 14-207
E-Mail: petra.kuhn(at)bensheim.de
Herr Jochen Scharschmidt (Fachbereichsleitung, Teamleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 14-205
E-Mail: jochen.scharschmidt(at)bensheim.de
Frau Nina Schmidt-Pavic
Hausanschrift
Herr Philipp Steinbacher
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 14-157
E-Mail: philipp.steinbacher(at)bensheim.de
Frau Janette Steinhübel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 14-206
E-Mail: janette.steinhuebel(at)bensheim.de
Herr Benjamin Swatschina
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 14-208
E-Mail: benjamin.swatschina(at)bensheim.de
Frau Jessica Wimmer
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
- Gewerbeordnung (GewO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00 für juristische Personen erhoben
Bemerkungen
Hinweise für Bensheim: Reisegewerbekarte, Ausstellung Stadt Bensheim
Zuständig für die Stadt Bensheim:
Magistrat der Stadt Bensheim
Team Allgemeine Sicherheit und Ordnung
Kirchbergstraße 18
64625 Bensheim
Tel.: 06251 / 14-160
Tel.: 06251 / 14-164
E-Mail: ordnungswesen@bensheim.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisegewerbe, Reisegewerbegenehmigung, Gewerbeangelegenheit, Wandergewerbe, Gewerbekarte, Anmeldungen, Gewerbeanzeigen, Reisegewerbekarte, Reisegewerbekarte erweitern, Reisegewerbeerlaubnis, Reisegewerbekarte verlängern, Handlungsreisender