Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro/Team Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 39

    64625 Bensheim

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag: 10.00 - 18.00 Uhr
    Mittwoch: geschlossen
    Donnerstag: 10.00 - 18.00 Uhr
    Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
    Samstag: 10.00 - 13.00 Uhr

    Annahme von Kfz. Dienstleistungen bis 30 Minuten vor Schließung.

    Kontakt

    Telefon: 06251 58263-0

    Telefax: 06251 58263-30

    E-Mail: buergerbuero@bensheim.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Neben dem Bürgerbüro in der Hauptstraße 39 gibt es eine weitere Verwaltungsstelle in Bensheim-Auerbach, Darmstädter Straße 166, Tel.: 06251-703329, Fax: 06251-8690165, Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 08.00 - 12:00 Uhr und Dienstag, 14:00 - 17:30 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de