Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Werbeanlage

    Beschreibung

    Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.

    Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchbergstraße 18

    64625 Bensheim

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. 

    Montag
    8.00 - 12.00 Uhr 
    Dienstag
    14.00 - 17.30 Uhr
    Donnerstag
    8.00 - 12.00 Uhr und
    14.00 - 15.30 Uhr
    Freitag 
    8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06251 14-0

    Telefax: 06251 14-148

    E-Mail: strassenverkehr@bensheim.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadtplanung, Mobilität und Demographie

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchbergstraße 25

    64625 Bensheim

    Öffnungszeiten

    Montag
    08.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag
    08.00 - 12 Uhr und
    14.00 - 17.30 Uhr
    Donnerstag
    08.00 - 12.00 Uhr
    Freitag
    08.00 - 12.00 Uhr

    Um vorherige Terminvereinbarung
    wird gebeten.

    Kontakt

    Telefon: 06251 14-291

    Telefax: 06251 14-103

    E-Mail: stadtplanung@bensheim.de

    E-Mail: demographie@bensheim.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Bensheim: Stadt Bensheim

    Mindestens 50 € pro Jahr (je nach Größe)

    Mindestens 50 € pro Jahr (je nach Größe)

    Dokumente

    Eingehend

    Anlage I/4 zu VV BauPrüfVO

    Dokumenttyp: Antrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Farbiges Lichtbild oder farbige Lichtbildmontage

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Zeichnung (Maßstab 1:50)

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Lageplan (amtlich)

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Baugenehmigung / Vorbescheid Werbeanlage

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Werbefläche, Außenwerbeanlagen, Werbeanlage, Werbeplakat, Werbung, Marketing, Anlagen der Außenwerbung, Straßenwerbung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019