Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro/Team Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 10.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 10.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Samstag: 10.00 - 13.00 Uhr
Annahme von Kfz. Dienstleistungen bis 30 Minuten vor Schließung.
Kontakt
Telefon: 06251 58263-0
Telefax: 06251 58263-30
E-Mail: buergerbuero@bensheim.de
Kontaktperson
Frau Bianca Chrost
Frau Claudia Erb
Frau Nicole Jung-Pfeiffer
Herr Bodo Keil (Teamleiter)
Frau Kathrin Kunert
Frau Birgit Mai
Frau Sarah Meißner
Hausanschrift
Frau Ute Neugebauer
Frau Sabine Patterson
Frau Beate Pesciaroli
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 58263-0
E-Mail: buergerbuero(at)bensheim.de
Frau Daniela Pfleger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 58263-0
E-Mail: buergerbuero(at)bensheim.de
Frau Michaela Rasse
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 58263-0
E-Mail: buergerbuero(at)bensheim.de
Frau Sandra Trillig
Herr Torsten Walter
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 58263-75
E-Mail: buergerbuero(at)bensheim.de
Herr Dirk Walther
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 58263-0
E-Mail: buergerbuero(at)bensheim.de
Weitere Informationen
Neben dem Bürgerbüro in der Hauptstraße 39 gibt es eine weitere Verwaltungsstelle in Bensheim-Auerbach, Darmstädter Straße 166, Tel.: 06251-703329, Fax: 06251-8690165, Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 08.00 - 12:00 Uhr und Dienstag, 14:00 - 17:30 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Vorläufiger Reisepass, Ausweis, Reisepass, Reiseausweis