Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Online-Dienst
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro/Team Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 10.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 10.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Samstag: 10.00 - 13.00 Uhr
Annahme von Kfz. Dienstleistungen bis 30 Minuten vor Schließung.
Kontakt
Telefon: 06251 58263-0
Telefax: 06251 58263-30
E-Mail: buergerbuero@bensheim.de
Kontaktperson
Frau Bianca Chrost
Frau Claudia Erb
Frau Nicole Jung-Pfeiffer
Herr Bodo Keil (Teamleiter)
Frau Kathrin Kunert
Frau Birgit Mai
Frau Sarah Meißner
Hausanschrift
Frau Ute Neugebauer
Frau Sabine Patterson
Frau Beate Pesciaroli
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 58263-0
E-Mail: buergerbuero(at)bensheim.de
Frau Daniela Pfleger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 58263-0
E-Mail: buergerbuero(at)bensheim.de
Frau Michaela Rasse
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 58263-0
E-Mail: buergerbuero(at)bensheim.de
Frau Sandra Trillig
Herr Torsten Walter
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 58263-75
E-Mail: buergerbuero(at)bensheim.de
Herr Dirk Walther
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 58263-0
E-Mail: buergerbuero(at)bensheim.de
Weitere Informationen
Neben dem Bürgerbüro in der Hauptstraße 39 gibt es eine weitere Verwaltungsstelle in Bensheim-Auerbach, Darmstädter Straße 166, Tel.: 06251-703329, Fax: 06251-8690165, Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 08.00 - 12:00 Uhr und Dienstag, 14:00 - 17:30 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
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