Energieausweis

    Energieausweis

    Beschreibung

    Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Er gibt Ihnen Anhaltspunkte für eine grobe Schätzung der künftig anfallenden Energiekosten für eine Wohnung oder ein Haus und macht den Energiebedarf von Häusern vergleichbar.

    Energieausweise sind bei Neubauten und bei Verkauf, Verpachtung, Vermietung oder Leasing von Gebäuden vorzulegen.

    Es gibt 2 Arten von Energieausweisen. Diese unterscheiden sich im Berechnungsverfahren.

    • Energiebedarfsausweis

    Der Energieausweis wird auf Grundlage des berechneten Energiebedarfes des Gebäudes ausgestellt. Dieses Verfahren ist bei Neubauten vorgeschrieben. Dieser bedarfsorientierte Energieausweis berechnet den Energiebedarf anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Haustechnik bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten. Beim vereinfachten Verfahren werden die Daten über eine Typologie der Gebäudeform, Bauteile, Baujahr usw. erfasst, das ausführliche Verfahren erfasst detailliert das zu untersuchende Gebäude und dessen Haustechnik.

    • Energieverbrauchsausweis

    Der verbrauchsorientierte Energieausweis spiegelt den witterungsbereinigten Verbrauch des Gebäudes über mindestens den Zeitraum der 3 zurückliegenden Jahre wieder. Das Ergebnis hängt in bestimmten Fällen stark vom Nutzerverhalten in diesem Zeitraum ab. Das Heiz- und das Lüftungsverhalten wirken sich auf das Ergebnis aus.

    Zur Ausstellung von Energieausweisen sind nur qualifizierte Experten berechtigt. Die Anforderungen an die Qualifikation der Aussteller sind gesetzlich geregelt. Ein Zertifikat oder eine andere Urkunde über die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen besteht jedoch nicht. Im Internet bieten jedoch mehrere Seitenbetreiber Expertensuchen an.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Bensheim: Energieausweis

    Stadt Bensheim:
    Energiebeauftragter
    Steffen Giegerich
    Kirchbergstraße 18
    64625 Bensheim
    Tel: (06251) 14-280
    E-Mail: energieberatung@bensheim.de

    Öffnungszeiten:
    Dienstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
    Donnerstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kreis Bergstraße:

    Die Energieagentur Bergstraße bietet unter dem Dach der Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH kostenlose und herstellerneutrale Initialberatung zu Energiefragen an.
    Auch der Energiepass kann über die Energieagentur Bergstraße bezogen werden. Als Kooperationspartner der hessischen Energiespar-Aktion, ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, stellt die Energieagentur Bergstraße den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Bergstraße einen Fragebogen zum Gebäude und seinen Energieverbrauch zur Verfügung. Wer diesen ausgefüllt an die WFB zurücksendet, bekommt den Energiepass nach Hause geschickt.

    Aufgabenbereiche der Energieagentur Bergstraße:

    • Energieberatung für Bürgerinnen und Bürger berät zu:
    • Wärmedämmung
    • Altbausanierung
    • Energiesparhäuser
    • Effiziente Heiztechnik
    • Solare Wärme
    • Solare Stromerzeugung
    • Stromspartechniken
    • Regenwassernutzung
    • Kommunales Energiemanagement
    • Unterstützung bei der Einführung eines Energiemanagements im Rahmen unseres Basiskonzeptes
    • Stärkung bestehender Energiemanagementstrukturen
    • Entscheidungshilfe für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen
    • Gebäude-Energie-Diagnose
    • Schwachstellenanalyse der Liegenschaften bezüglich Heizungsanlage, Gebäudehülle sowie Nutzerverhalten und Gutachtenerstellung
    • Klärung aller technischer Sachfragen bezüglich Energie

    Ansprechpartner

    Für Bensheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Gültigkeit: 10 Jahre

    Eine Verlängerung ist nicht möglich

    Kosten

    Erfragen Sie die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises bitte direkt beim Anbieter.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen den Energieausweis vorgelegen, wenn Sie das Gebäude neu vermieteten, verpachten oder verkaufen wollen.

    Eigentümern, Verkäufern oder Vermietern, die einen Energieausweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig vorlegen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000,00 Euro.

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 31.07.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Energiepass, Energieverbrauchsausweis, Energiebedarfsausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de