Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben
Beschreibung
Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Postanschrift
Benzstraße 1
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Frau Erna Schumacher
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Frau Christine Stahan
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Frau Annalena Laser
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Frau Margaretha Saritas
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- Dienstführerschein oder Bescheinigung der Dienststelle über die erteilte(n) Dienstfahrerlaubnisklasse(n)
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Foto-Mustertafel(Bundesdruckerei)
Rechtsgrundlage(n)
§§ 26, 27 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 13.10.2017
Stichwörter
Fahrerlaubnis, Dienstfahrerlaubnis, Dienst-Kraftfahrzeug, Dienstführerschein, Dienstfahrzeug, Dienstfahrerlaubnis Umschreiben