Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung

    Waffenbesitzkarte

    Beschreibung

    Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Waffenrecht

    Adresse

    Postanschrift

    Gräffstraße 5

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Hausanschrift

    Gräffstraße 3

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Dienstag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 11:30 Uhr

    zusätzliche Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten

    Kontakt

    E-Mail: waffenrecht@kreis-bergstrasse.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Erb-Waffenbesitzkarte (Antrag)
    Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
    Waffenbesitzkarte - Antrag auf Ersatz nach Verlust
    Antrag nach dem Waffengesetz

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Bergstraße: Waffenbesitzkarte

    Waffenbesitzkarte für Langwaffen bei Jagdscheininhabern 35,00 €
    Gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen 87,00 €
    Ausstellung einer Erb-Waffenbesitzkarte mit Eintragung einer Waffe 93,00 €
    An- oder Abmeldungen einer Schusswaffe 17,00 €
    Erteilung einer Erwerbsberechtigung für eine Kurzwaffe 51,00 €
    Munitionserwerbsberechtigung für jedes einzelne Kaliber 35,00 €
    Regelüberprüfung - Prüfung der Zuverlässigkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 4 Waffengesetz alle 3 Jahre 17,00 € bis 69,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Waffengesetz, Waffenbesitz, Waffenbesitzkarte, Waffenschein, WBK, Waffenpass, Waffen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de