Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen
Beschreibung
Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen die Möglichkeit, sich ein Wunschkennzeichen aus einem von der jeweiligen Zulassungsbehörde eingestellten Kennzeichenpool online unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.
Es können reserviert werden Kennzeichen für
- PKW / LKW,
- Motorrad sowie
- Saison- und Oldtimerkennzeichen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.
Ansprechpartner
Zulassungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können Termine über unseren Online-Terminkalender vereinbaren.
Kontakt
Telefon: +49 611 318342(Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Donnerstag: von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag: von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr)
Telefax: +49 611 313966
E-Mail: zulassungsbehoerde@wiesbaden.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bezahlsysteme, Kreditkarten, Paypal
Weitere Informationen
Stichwörter
KFZ-Zulassung, Zulassungsstelle
Landeshauptstadt Wiesbaden
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0611 31-0
Telefax: 0611 31-3900
E-Mail: oberbuergermeister@wiesbaden.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Zuteilung von Kennzeichen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Online-Vormerkung:
Suchen Sie sich Ihr Wunschkennzeichen aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und gegebenenfalls der Adressdaten das Kennzeichen für einen bestimmten Zeitraum reserviert. Über die Reservierung erhalten Sie eine Bestätigung. Drucken Sie diese Bestätigung aus und legen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges mit vor.
Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Zulassungsbehörde.
Achtung:
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des reservierten Kennzeichens; deshalb sollten Sie die Kennzeichenschilder nur dann vorab beschaffen, wenn sich aus der Bestätigung der Zulassungsbehörde unzweifelhaft ergibt, dass Ihnen das reservierte Kennzeichen auch tatsächlich zugeteilt werden wird.
Fristen
Die Reservierungsdauer legt die zuständige Zulassungsbehörde fest.
Kosten
Die Gebühr für die Vorreservierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); sie beträgt zurzeit 12,80 Euro und ist bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges zu zahlen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wunschkennzeichen, Kfz-Kennzeichen, Kfz - Wunschkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen, Nummernschild