Bebauungsplan Änderung

    Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung

    Beschreibung

    Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.

    In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.

    Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
     

    Hinweise für Offenbach am Main: Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Baubüro

    Aktuelles

    Beschreibung

    Geehrte Kundinnen und Kunden,

    das neue und umgebaute Baubüro eröffnet wieder am Montag, den 03. Juli 2023.

    Unsere neuen Öffnungszeiten lauten wie folgt:

    Montag: Offene Sprechstunde von 09:00 bis 12:00 Uhr

    Dienstag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr

    Mittwoch: Geschlossen

    Donnerstag: Mit Terminvereinbarung von 14:00 bis 17:00 Uhr

    Freitag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr

    Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte über die Telefonnummer 069 / 8065 3070 oder schreiben Sie uns eine e-Mail an das Baubüro.

    Bei der Terminvergabe benötigen wir von Ihnen die Lagedaten des betroffenen Grundstücks in Form von Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur und Flurstück, sollte es sich um ein Außenliegendes oder auch unbebautes Grundstück handeln.

    Weiterhin benötigen wir die Info, ob Sie eine Beratung zum Bauordnungsrecht, Stadtplanungsrecht oder sogar beides benötigen.

    Das neue Baubüro befindet sich im Erdgeschoss des Stadthauses, nun allerdings auf der Seite des Hugenottenplatzes.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 60

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen)

    Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen

    Öffnungszeiten

    Montag: Offene Sprechstunde von 09:00 bis 12:00 Uhr

    Dienstag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr

    Mittwoch: Geschlossen

    Donnerstag: Mit Terminvereinbarung von 14:00 bis 17:00 Uhr

    Freitag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 069 80653070

    E-Mail: baubuero@offenbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Offenbach - Bauaufsichtsamt

    Aktuelles

    Bei der Verwirklichung des Wunsches nach einem eigenen Haus sind Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und technische Baubestimmungen zu beachten, für deren Einhaltung das Bauaufsichtsamt zuständig ist.

    Die Bauaufsicht bearbeitet Bauanträge, erteilt oder versagt die Baugenehmigungen. Sie schreitet ein, wenn ohne Genehmigung gebaut wird oder sich Gefahrenzustände an Bauwerken ergeben.

    Beschreibung

    Adresse

    Postanschrift

    Berliner Straße 60

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen)

    Öffnungszeiten

    Nur nach telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 069 80652564

    Telefon: 069 80652542

    Telefax: 069 80653444

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung nach § 73 Hessische Bauordnung - HBO - / § 31 Baugesetzbuch - BauGB - mit Begründung und Erläuterung der Kompensationsmaßnahme
    • Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte) nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabens
    • ev. weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der Bauaufsichtsbehörde
    • werden durch die Abweichung / Ausnahme / Befreiung nachbarliche Rechte tangiert, erfolgt eine Beteiligung der Nachbarschaft. Eine vorher eingeholte nachbarliche Zustimmung kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für Abweichungen vom Bauordnungsrecht ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro - 10.000,00 Euro vorgesehen; für planungsrechtliche Ausnahmen ein Gebührenrahmen von 40,00 Euro - 1.300,00 Euro, für Befreiungen 40,00 Euro - 20.000,00 Euro. Für Befreiungen mit einem Volumen von mehr als 1.000 m³ bei Sonderbauten beträgt der Gebührenrahmen 20.000,00 Euro - 50.000,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bauen, Baugenehmigung, Befreiung, Ausnahme, Behörde, Bebauungsplan, Abweichung, Bau, Bauplanung, Bauantrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de