Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Hinweise für Offenbach am Main: Sterbefall - anzeigen (IES:Offenbach am Main, St.)
- Sterbefall - anzeigenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienst
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Stadt Offenbach - Standesamt
Aktuelles
Das Standesamt Offenbach am Main ist seit 01.10.2013 nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Offenbach am Main, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Dietzenbach zuständig.
Beschreibung
Die Aufgaben des Standesamtes sind vielfältig und zeitintensiv. Sie benötigen deshalb für alle Dienstleistungen einen Termin.
Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden können Sie online bestellen. Klicken Sie hierzu auf diesen Link:
Urkunden online bestellen
Wenn Ihnen eine Online-Bestellung nicht möglich ist, bestellen Sie die gewünschten Urkunden bitte schriftlich bei uns.
Legen Sie bei einer schriftlichen Bestellung unbedingt eine Kopie Ihres Ausweises bei.
Achtung: Urkundenbestellungen die von Drittanbietern (zum Beispiel „standesamt24“‚ „standesamt.com“, „standesamt.online“, „Antrag24.de“) bei uns eingehen, werden nicht bearbeitet. Es handelt sich nicht um Portale, die mit dem Standesamt Offenbach am Main zusammenarbeiten.
Hinweis
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
aufgrund der aktuellen Personalsituation dauert die Bearbeitung von Vorgängen im Ehe- und Namensänderungsbereich länger als üblich. Wir hoffen Ihnen ab Mitte des Jahres Ihre Anfragen und Anträge wieder so zeitnah bearbeiten zu können wie dies in der Vergangenheit gewesen ist.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen.
Ihr Standesamtsteam
Bitte verwenden Sie je nach Anliegen die unten stehenden E-Mail-Adressen:
Bei allgemeinen Fragen: standesamt@offenbach.de
Für eine Terminvereinbarung zur Anmeldung neugeborener Kinder, Namensklärungen des Neugeborenen, Vaterschaftserklärungen und Nachbeurkundungen von im Ausland geborenen Kindern: baby@offenbach.de
Für eine Terminvereinbarung für die Anmeldung einer Eheschließungen, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Namensänderungen jeglicher Art, Anerkennungen ausländischer Scheidungen, Prüfungen von im Ausland erfolgten Eheschließungen, Nachbeurkundung von im Ausland vorgenommenen Eheschließungen: hochzeit@offenbach.de
Für die Anmeldung von Sterbefälle aus Offenbach und Dietzenbach, Nachbeurkundung von Sterbefällen, die sich im Ausland ereignet haben: sterbefall@offenbach.de
Für Bestattungsinstitute besteht auch die Möglichkeit ihre Unterlagen in den Fristenbriefkasten am Rathaus Stadthof 15 einzuwerfen.
Für die Bestellung von Geburts-, Ehe-, Sterbe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden: Urkunden online bestellen
Adresse
Postanschrift
Herrnstraße 61
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer)
Öffnungszeiten
Die Aufgaben des Standesamtes sind vielfältig und zeitintensiv. Sie brauchen deshalb für alle Dienstleistungen einen TERMIN.
Terminvereinbarungen können Sie per E-Mail unter standesamt@offenbach.de anfragen.
Kontakt
E-Mail: standesamt@offenbach.de
E-Mail: baby@offenbach.de
E-Mail: hochzeit@offenbach.de
E-Mail: sterbefall@offenbach.de
E-Mail: urkunden@offenbach.de
Kontaktperson
Frau Lucia Panza
Frau Daniela Chatzidimitriadis
Frau Brugger
Frau Reisert
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Offenbach am Main: Sterbefall - anzeigen (IES:Offenbach am Main, St.)
In jedem Fall:
- Leichenschauschein (auch Totenschein genannt), er ist die ärztliche Bescheinigung über den Eintritt des Todes
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen sowie der anzeigenden Person.
Zusätzlich, wenn Verstorbene bei Eintritt des Todes verheiratet, verwitwet oder geschieden waren oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet hatten:
- aktuelle Eheurkunde, als Nachweis über die Eheschließung und mögliche Änderungen
- bei Eheschließung im Ausland möglichst eine mehrsprachige Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde, rechtskräftiges Urteil des Familiengerichts über die Aufhebung oder das Nichtbestehen einer Lebenspartnerschaft
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten/Lebenspartners
- ausländische Scheidungsurteile bedürfen teilweise der Anerkennung im deutschen Rechtsbereich
Zusätzlich, wenn Verstorbene ledig waren:
aktuelle Geburtsurkunde oder
aktuelle Abschrift aus dem Geburtsregister
bei Geburt im Ausland möglichst eine mehrsprachige Geburtsurkunde
Um nach Beurkundung des Sterbefalles die gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen an andere Behörden (Finanzamt, Ortsgericht, Nachlassgericht) machen zu können, benötigen wir neben den Angaben aus der Sterbefallanzeige noch zusätzliche Angaben zum Beispiel über Angehörige der verstorbenen Person.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Kosten
Hinweise für Offenbach am Main: Sterbefall - anzeigen (IES:Offenbach am Main, St.)
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Verwaltungsgebühr: Gebührenfrei.
Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei. Ebenso erhalten Sie gebührenfreie Sterbeurkunden zur Vorlage bei der Krankenkasse, für Rentenangelegenheiten und eine Bescheinigung für die Bestattung. Die Ausstellung weiterer Sterbeurkunden für private Zwecke ist gebührenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
- SterbeurkundeKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Sterbefall-anzeige, Trauerfall, Sterbefall, Todesfall