Zweitwohnungsteuer bezahlen
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Ausnahmen:
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Hinweis: Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zuständigen Behörde anzumelden.
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Zweitwohnung / Nebenwohnung anmelden
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Die Anmeldung auf der Meldestelle gilt dabei gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.
- Zweitwohnung / Nebenwohnung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweise für Offenbach am Main: Zweitwohnungssteuer (IES:Offenbach am Main, St.)
- ZweitwohnungssteuerKeine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienst
Zuständigkeit
Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Stadt-oder Gemeindeverwaltung erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.
Sie erhalten dort ggf. auch die Erklärungen zur Zweitwohnungssteuer
Ansprechpartner
Stadt Offenbach - Kämmerei, Kasse und Steuern
Aktuelles
Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren,
den für Ihr Anliegen zuständigen Ansprechpartner samt Kontaktmöglichleiten finden Sie unter dem Bereich DIENSTLEISTUNGEN
Kämmerei:
- Haushaltswesen
- Controlling
- Steuerverpflichtungen der Stadt
- Kapital- und Schuldenverwaltung
- Versicherungen
- Beteiligungen
Stadtkasse:
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Buchführung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Steuerrückstände
- Vollstreckung
Kommunale Steuern:
- Festsetzung von kommunalen Abgaben
(Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Zweitwohnungssteuer)
Adresse
Postanschrift
Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111)
Postanschrift
63061 Offenbach am Main
Öffnungszeiten
Abteilungen Kommunale Steuern, Stadtkasse und Vollstreckungsstelle
Wir sind derzeit für Sie lediglich telefonisch oder per
E-Mail Kassensteueramt@offenbach.de erreichbar.
Montag – Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
Abteilung Zentrale Finanzwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Beteiligungsmanagement
Öffnungszeiten: nur nach Vereinbarung
Internet
Weitere Informationen
Voraussetzungen
Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- BundesmeldegesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.03.2014
Stichwörter
Zweitwohnungsabgabe, Gemeindesteuern, Wohnung anmelden, Zweitwohnungssteuer, Steuer, Wohnungswesen, Zweitwohnung, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, Nebenwohnung, Wohnung Anmeldung, Zweitwohnsitzsteuer, Meldebehörde, Wohnungsummeldung, Wohnung