Vergnügungsteuer FestsetzungOnline erledigen

    Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

    Beschreibung

    Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann.
    Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.

    Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Hinweise für Offenbach am Main: Spielapparatesteuer (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online-Dienst

    Steuererklärung online einreichen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Kämmerei, Kasse und Steuern

    Aktuelles

    Beschreibung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    den für Ihr Anliegen zuständigen Ansprechpartner samt Kontaktmöglichleiten finden Sie unter dem Bereich DIENSTLEISTUNGEN

    Kämmerei:
    -
    Haushaltswesen
    - Controlling
    - Steuerverpflichtungen der Stadt
    - Kapital- und Schuldenverwaltung
    - Versicherungen
    - Beteiligungen

    Stadtkasse:
    - Abwicklung des Zahlungsverkehrs
    - Buchführung
    - Unbedenklichkeitsbescheinigung für Steuerrückstände
    - Vollstreckung

      Kommunale Steuern:
    - Festsetzung von kommunalen Abgaben
      (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Zweitwohnungssteuer)

    Adresse

    Postanschrift

    Berliner Straße 100

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111)

    Postanschrift

    63061 Offenbach am Main

    Öffnungszeiten

    Abteilungen Kommunale Steuern, Stadtkasse und Vollstreckungsstelle

    Wir sind derzeit für Sie lediglich telefonisch oder per

    E-Mail Kassensteueramt@offenbach.de erreichbar.

    Montag – Freitag 

     08:00 – 12:00 Uhr


    Abteilung Zentrale Finanzwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Beteiligungsmanagement
    Öffnungszeiten: nur nach Vereinbarung

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerechter Zugang: Ja Aufzug vorhanden: Ja Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spielsteuer, Geld, Spielhallen, Spielgerätesteuer, Vergnügungssteuer, Steuer, Automatensteuer, Spielautomat, Glücksspiel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English