Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Beschreibung
Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Hinweise für Offenbach am Main: Spielapparatesteuer (IES:Offenbach am Main, St.)
- SpielapparatesteuerKeine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienst
Steuererklärung online einreichen
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
zuständige Stelle
Steueramt der Kommune
Zuständigkeit
An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.
Ansprechpartner
Stadt Offenbach - Kämmerei, Kasse und Steuern
Aktuelles
Beschreibung
Das Amt Kämmerei, Kasse und Steuern führt keine
offenen Sprechstunden mehr durch. Wir bitten Sie, Ihre
Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail an die
entsprechende Abteilung oder per Briefpost vorzubringen.
Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen Anfrageaufkommens
aktuell telefonisch nur von 08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail
an Vollstreckung@offenbach.de.
Alle anderen Sachgebiete sind telefonisch von Montag bis Freitag
in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr zu erreichen.
Kämmerei:
- Haushaltswesen
- Controlling
- Steuerverpflichtungen der Stadt
- Kapital- und Schuldenverwaltung
- Versicherungen
- Beteiligungen
Stadtkasse:
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Buchführung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für Steuerrückstände
- Vollstreckung
Kommunale Steuern:
- Festsetzung von kommunalen Abgaben
(Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer,
Spielapparatesteuer, Zweitwohnungssteuer)
Ihren zuständigen Ansprechpartner samt Kontaktmöglichkeiten
finden Sie unter dem Bereich DIENSTLEISTUNGEN.
Adresse
Hausanschrift
Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111)
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
63061 Offenbach am Main
Öffnungszeiten
Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen
Anfrageaufkommens aktuell telefonisch nur von
Montag – Freitag
08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail
an Vollstreckung@offenbach.de.
Die Abteilungen Stadtkasse und
Kommunale Steuern sind telefonisch
Montag – Freitag
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
oder per E-Mail für die Themenbereiche:
Vollstreckung:
Vollstreckung@offenbach.de
Stadtkasse:
finanzbuchhaltung@offenbach.de & zahlungsabwicklung@offenbach.de
Kommunale Steuern:
kassensteueramt@offenbach.de
für Sie erreichbar.
Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung.
Die Abteilungen Zentrale Finanzwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Beteiligungsmanagement
Öffnungszeiten: nur nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 069 80652468
Telefax: 069 80652499
Telefax: 069 80653294
Telefax: 069 80652489
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
- § 7 Absatz 2 Gesetze über kommunale Abgaben (KAG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023
Stichwörter
Spielhallen, Steuer, Glücksspiel, Geld, Spielautomat, Automatensteuer, Spielsteuer, Spielgerätesteuer, Vergnügungssteuer