Kommunale Ehrungen
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit dieser Auszeichnungen geehrt werden.Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein; beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.
Die Verleihung des
Ehrenbürgerrechts
stellt im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar (§ 28 Abs. 1 HGO). Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.
Die Verleihung einer
Ehrenbezeichnung
an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene (§ 28 Abs. 2 HGO). Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise "Ehrenbürgermeister" oder "Gemeindeältester" in Betracht.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.
Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung entscheidet ausschließlich die Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit (§ 51 Nr. 3 HGO).
Die Gemeinde kann in einer Satzung
weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen
bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (z.B. Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).
Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen u.a.: Ehrenbrief des Landes Hessen, Hessischer Verdienstorden, Freiherr-vom-Stein-Plakette des Landes Hessen, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
- Ehrenbrief des Landes Hessen:(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- Hessischer Verdienstorden:(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- Freiherr-vom-Stein-Plakette:(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
- Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland:(Der Bundespräsident)
- § 28 Abs.2 HGO:(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
- § 51 Nr. 3 HGO:(Hessenrecht Rechts - und Verwaltungsvorschriften)
Hinweise für Offenbach am Main: Kommunale Ehrungen (IES:Offenbach am Main, St.)
Nach der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten in der Stadt Offenbach a. M. von 1966 kann die Ehrungskommission folgende Auszeichnungen verleihen:
- die Ehrenplakette
- die Bürgermedaille (in Bronze oder in Silber).
- Kommunale Ehrungen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienst
Antragsverfahren für Freiherr-vom-Stein-Plakette oder -Ehrenurkunde
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Ansprechpartner
Stadt Offenbach - Ehrungen
Aktuelles
Beschreibung
Das Referat Ehrungen würdigt das Engagement von Menschen, die sich in besonderer Weise – weit über das normale Maß hinausgehend – für das Gemeinwohl in der Stadt Offenbach eingebracht haben. Als Anerkennung für ein solches Engagement und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, verleiht die Stadt Auszeichnungen unterschiedlicher Art: Rathausmedaille, Bürgermedaille, Medaille für Zivilcourage, Rettungsmedaille, Ehrenbrief des Landes Hessen, Hessische Pflegemedaille, Hessischer Verdienstorden und Bundesverdienstkreuz. Außerdem organisiert das Referat, namentlich die städtische Beauftragte Bettina Jöst, Empfänge beim Hessischen Ministerpräsidenten oder beim Bundespräsidenten sowie Ehrenpatenschaften. Zugleich mit dem Bereich Protokoll beauftragt, plant und organisiert Bettina Jöst Sonderveranstaltungen zu Gedenktagen, Kranzniederlegungen und Veranstaltungen zum Volkstrauertag.
Adresse
Postanschrift
Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111)
Postanschrift
63061 Offenbach am Main
Kontakt
Telefon: 069 80653800
Telefax: 069 80653197
E-Mail: Bettina.joest@offenbach.de
Kontaktperson
Frau Bettina Jöst
Internet
Weitere Informationen
Formulare
- Zum Onlineantrag für die Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette oder -Ehrenurkunde:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ehrung, Ehrenbürger, Verdienste, Ehrenurkunde, Ehrenzeichen, Verleihung, Freiherr-vom-Stein, Ehrenbürgerschaft, Plakette