Erlaubnis für Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer ErteilungOnline erledigen

    Maklertätigkeiten - Erlaubnis

    Sie möchten gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln? Hierfür benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie gewerbsmäßig Wohnimmobilien verwalten oder Bauvorhaben vorbereiten und durchführen möchten.

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig Folgendes anbieten möchten:

    • Vermittlung von Immobilien (Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler),
    • Vermittlung von Darlehensverträgen (außer Immobiliardarlehen für Verbraucherinnen und Verbraucher),
    • Verwaltung von Wohnimmobilien (Wohnimmobilienverwalter und Wohnimmobilienverwalterin) oder
    • Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen (Bauträger, Baubetreuer)

    Je nachdem, welche Erlaubnis Sie beantragen, sind Sie berechtigt, zum Beispiel folgende Tätigkeiten auszuführen:

    • Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie Vermittlung des Verkaufs, der Belastung, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken
    • Vermittlung von Wohnungseigentum sowie von Verträgen über Hypotheken und Grundschulden,
    • Vermittlung gewerblicher Räume sowie von Wohnräumen, das heißt alle Arten von Raumüberlassungen einschließlich Pacht und Untermiete, also auch Wohnungs- und Zimmervermittlung.
    • Vermittlung von Darlehen (außer Immobilienfinanzierung für Verbraucher)
    • Planung oder Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung fremder Vermögenswerte, zum Beispiel mit Vermögen von Mieterinnen und Mietern, Pächterinnen und Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder Personen, die sich um Erwerbs- oder Nutzungsrechte bewerben. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob Sie im eigenen Namen auftreten (Bauträger), oder ob Sie für Dritte handeln (Baubetreuer). In Betracht kommen beispielsweise folgende Tätigkeiten: Bauantrag stellen, Architekten und Handwerker beauftragen, Finanzierungsmittel beschaffen und abrufen, Versicherungen abschließen, die Kalkulation späterer Mieten.
    • Verwaltung von vermieteten Wohnungen oder des gemeinschaftlichen Wohnungseigentums mehrerer Personen. Verwalterin oder Verwalter sind Sie beispielsweise, wenn Sie
      • Beschlüsse der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer durchführen und für die Durchsetzung der Hausordnung sorgen;
      • die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen treffen;
      • alle Zahlungen und Leistungen veranlassen und entgegennehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen;
      • eingenommene Gelder verwalten.

    Für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen benötigen Sie eine andere, gesonderte gewerberechtliche Erlaubnis.

    Hinweise für Offenbach am Main: Maklertätigkeiten - Erlaubnis (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    In den Kreisfreien Städten an die Magistrate und in den Landkreisen an die Kreisausschüsse.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln:

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Gewerbe

    Aktuelles

    Beschreibung

    Hier finden Sie nützliche Informationen und die am häufigsten gebrauchten Dokumente und Formulare zum online Ausfüllen zum Thema Gewerbe.

    Im Bereich Dienstleistungen finden Sie alle entsprechenden Links zu den verschiedenen Themenbereichen.

    Sie können Ihre Gewerbemeldung bequem online erledigen. Über folgenden Link gelangen Sie zum Online-Portal:

    https://gewerbeanzeige.ekom21.de/webclient/app/m/06413000

    Das Gewerberegister ist für Sie in der Zeit von Montag bis Donnerstag jeweils von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr unter der Telefonnummer 069/8065-2613 erreichbar.

    Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich. Sie haben die Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail (gewerbe@offenbach.de) einen Termin zu vereinbaren.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 60

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen)

    Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen

    Öffnungszeiten

    Montag
    08:00 bis 12:00 Uhr
    Dienstag
    08:00 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag
    10:00 bis 12:00 Uhr
    15:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 069 80652613

    E-Mail: gewerbe@offenbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Offenbach - Ordnungsamt

    Aktuelles

    Wichtige Information:

    Das Ordnungsamt Offenbach führt bis auf Weiteres keine offene Sprechstunde durch. Wir bitten Sie, Ihre Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail oder per Briefpost vorzubringen. Die Sachgebiete des Innendienstes sind regelmäßig von Montag bis Donnerstag von 08.00 – 15.00 Uhr sowie freitags von 08.00 – 12.00 Uhr zu erreichen. Die Stadtpolizei ist rund um die Uhr erreichbar.

    Die Einbürgerungsstelle wechselt zum 01.03.2024 ins Bürgerbüro.
    Mit dem Umzug wird sich das Verfahren für die Einbürgerung ändern. Aus diesem Grund kann ab sofort ein Antrag nur im Rahmen eines Termins gestellt werden.
    Eine Zusendung der Unterlagen per Post ist nicht mehr möglich.
    Sie können ab 18. März über den Terminplaner(dort gibt es Infos zu den Terminarten), Termine zur Erstberatung und Antragstellung buchen. Termine zur Urkundenübergabe werden ab Ende März zur Verfügung stehen.
    Alle Antragstellenden, die bereits Unterlagen eingereicht haben, werden vom Bürgerbüro kontaktiert.

    Beschreibung

    Das Ordnungsamt der Stadt Offenbach am Main erbringt eine Vielzahl von Dienstleistungen im öffentlichen Bereich. Dazu zählen Gewerbeangelegenheiten, waffen-, sprengstoff- und jagd- sowie fischereirechtliche Erlaubnisse, Genehmigungen von Veranstaltungen wie Messen, Märkte und Volksfesten, das Fundbüro, Erlaubnisse zur Haltung von gefährlichen Hunden und vieles mehr.

    Im Bereich des Verkehrs erteilt das Ordnungsamt Ausnahmen zur Straßenverkehrsordnung, wie beispielsweise Behindertenparkausweise, genehmigt Schwertransporte und erteilt Erlaubnisse zur Nutzung öffentlicher Flächen (Sondernutzungen). Mit seinem Außendienst überwacht es die Einhaltung der Verkehrsregeln und verhängt gegebenenfalls auch Verwarnungs- und Bußgelder.

    Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Offenbach am Main sorgt die Stadtpolizei, die beim Ordnungsamt angesiedelt ist. Die Stadtpolizei sorgt dafür, dass Sie sich sicher fühlen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in Offenbach am Main. 

    Weitere Sachgebiete des Ordnungsamtes kümmern sich um Verstöße gegen abfall- oder immissionsrechtliche Vorschriften und greifen ein, wenn die Gesundheit von Menschen ist oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind (Wohnungsverwahrlosung, tierische Schädlinge). Um zu verhindern, dass überhaupt Gefahren entstehen, initiiert oder fördert das Ordnungsamt zahlreiche Präventionsprojekte und betreibt die Geschäftsstelle für kommunale Prävention.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 60

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen)

    Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 15:00 Uhr
    Dienstag: 08:00 bis 15:00 Uhr
    Mittwoch: 08:00 bis 15:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 bis 15:00 Uhr
    Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

    Wichtiger Hinweis: 
    Das Ordnungsamt Offenbach führt aktuell keine offene Sprechstunde durch. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihr Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail oder Briefpost vorzubringen. Nach vorheriger Absprache ist eine persönliche Vorsprache möglich.

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@offenbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung beziehungsweise Vorlage vor Ort.
    • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
      • bei Wohnsitz in Deutschland üblicherweise:
        • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
        • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
        • Bescheinigung in Steuersachen (des Finanzamtes)
      • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
    • Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland: bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister oder dem Genossenschaftsregister
      • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
    • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
      • bei Wohnsitz in Deutschland:
        • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
        • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
      • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Wohnsitzland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
    Bei juristischen Personen wie etwa einer GmbH müssen Sie die personenbezogenen Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (zum Beispiel Personalpapiere) oder beantragen (zum Beispiel Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde).
    Für die juristische Person benötigen Sie zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde.
    Personengesellschaften wie etwa eine GbR, KG, OHG, PartG oder GmbH & Co. KG sind als solche nicht erlaubnisfähig.
    Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Reichen Sie für jede dieser Personen ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönlichen Unterlagen ein.
    Wenn Sie als Wohnimmobilienverwalterin oder -verwalter tätig sein möchten, müssen Sie einen Nachweis zum Abschluss der gesetzlich geforderten Berufshaftpflichtversicherung vorlegen.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wegen eines Verbrechens oder wegen einer (gesetzlich näher bezeichneten) Vermögensstraftat rechtskräftig verurteilt wurden.
    • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen: Über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
    • Wenn Sie als Wohnimmobilienverwalterin oder -verwalter tätig sein möchten, benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens EUR 500.000 für jeden Versicherungsfall und EUR 1.000.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen die Erlaubnis vor Betriebsbeginn besitzen. Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig, also einige Wochen vor beabsichtigtem Betriebsbeginn.

    Für die Tätigkeit als

    • Immobilienmaklerin oder -makler,
    • Bauträgerin oder -träger
    • Baubetreuerin oder -betreuer
    • Wohnimmobilienverwalterin oder -verwalter

    gilt: Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag entschieden hat.
    Den Beginn der Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Immobilienmaklerinnen und -makler sowie Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalten ebenso wie deren Personal sind entsprechend ihrer ausgeübten Tätigkeit zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 09.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2023

    Stichwörter

    Hausverwaltung, Makler, Vermittlung von Darlehensvertrag, Verwaltung von Wohnimmobilien, Wohnungseigentumsverwaltung, Vorbereitung von Bauvorhaben, Vermittlung Hauskauf, Bauträger, Vermitteln von Verträgen, Darlehensvertrag, Wohnungsverwaltung, Vermittlung von Wohnimmobilien, Verbraucherdarlehensvertrag, Vermittlung Wohnungskauf, Wohnungsvermittlung, Darlehensverträge, Baubetreuer, Vermittlung von Darlehen, Darlehensvermittler, Bauvorhaben, Baubetreuung, Darlehensvermittlung, Immobilienverwaltung, Durchführung von Bauvorhaben, Betreuung von Bauvorhaben, Planung von Bauvorhaben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de