Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung
    99003002022000

    Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Bescheinigung

    Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

    Beschreibung

    Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

    Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

    Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

    Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

    Online-Dienste

    Lebensmittelbelehrung Online-Kurs

    ID: L100001_431937758

    Beschreibung

    Das Stadtgesundheitsamt bietet die Möglichkeit, eine Belehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz online durchzuführen - einfach und bequem von zu Hause oder von der Arbeitsstelle aus.

    Voraussetzung: Sie wohnen in Offenbach am Main oder Ihr Arbeitgeber hat seinen Sitz in der Stadt Offenbach am Main.  

    Sie benötigen für die Online-Belehrung einen PC, Laptop, ein Tablet oder Handy mit Kamerafunktion. Sie müssen sich zudem mit Ihrem Ausweis authentifizieren. Dafür benötigen Sie Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihren Aufenthaltstitel. Nachdem Sie die Online-Belehrung erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie Ihre Bescheinigung bis zu drei Monaten nach Ihrer Belehrung jederzeit über Ihr Nutzerkonto abrufen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Es gibt zusätzliche Anforderungen, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch+).

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    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2025

    Technisch geändert am 22.10.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Termin online buchen

    ID: L100001_383011238

    Beschreibung

    Wer im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden möchte, benötigt eine Erstbelehrung und eine Bescheinigung durch das Gesundheitsamt.

    Das Stadtgesundheitsamt bietet jede Woche Belehrungstermine für Personen an, die in Offenbach wohnen oder arbeiten.

    Der Termin kann online vereinbart werden, einfach den passenden Termin anklicken. Das spart Wartezeit und vereinfacht die Anmeldung.

    Die Termine können nicht weitergegeben werden.
     

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 16.11.2022

    Technisch geändert am 21.10.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    zuständige Stelle

    Das örtliche Gesundheitsamt

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Stadtgesundheitsamt

    Aktuelles

    Das Stadtgesundheitsamt ist Teil der Stadtverwaltung und für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständig. Wir bieten verschiedene Dienstleistungen an. Zuständig sind wir für alle in der Stadt Offenbach gemeldeten Personen.

    Beschreibung

    Das Stadtgesundheitsamt beobachtet, beschreibt und bewertet die gesundheitlichen Situation der Offenbacher Bevölkerung. Es hat den öffentlichen Auftrag die Gesundheit der Bürgerschaft zu schützen und zu fördern.

    Wir beraten und informieren in Fragen der Gesundheitsförderung, Gesundheitsgefährdung, Prävention und Krankheitsverhütung.

    In der Rubrik "Dienstleistungen" finden Sie Beratungs- und Informationsangebote sowie unsere Serviceleistungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    - Offenbach am Main

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    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 15:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 15:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 14:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 15:00 Uhr
    Freitag geschlossen

    Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig. Bitte nutzen Sie den Kontakt der entsprechenden Dienstleistung.

    Die Aufgaben des Stadtgesundheitsamtes sind vielfältig und zum Teil zeitintensiv. Sie benötigen deshalb für fast alle Dienstleistungen einen TERMIN.

    Ob Sie einen Termin benötigen können sie der gewünschten Dienstleistung entnehmen.

    Gerne können Sie auch per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen!

    Wir sind nur für die Stadt Offenbach zuständig. Sie wohnen nicht in Offenbach? Dann wenden Sie sich an ihr zuständiges Gesundheitsamt.
    Sie wohnen im Kreis Offenbach? Wenden Sie sich an: Gesundheitszentrum Kreis OF

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 069 80652111

    E-Mail: gesundheitsamt@offenbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Viele Gesundheitsämter bieten diese Belehrung zumindest in Teilen online an.

    Hinweise für Hessen: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Bescheinigung

    Viele Gesundheitsämter bieten diese Belehrung zumindest in Teilen online an.

    Voraussetzungen

    • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
    • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Belehrung müssen Sie einen Termin bei Ihrem Gesundheitsamt vereinbaren. Nach der Belehrung müssen Sie schriftlich erklären, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Danach erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme.

    Wenn der Verdacht besteht, dass Sie die Bescheinigung nicht erhalten können, beispielsweise bei einer Krankheit, die durch Lebensmittel übertragen werden kann, erhalten Sie die Bescheinigung erst, wenn ein Arzt oder eine Ärztin den Krankheitsverdacht aufgrund einer Untersuchung ausgeschlossen hat.

    Hinweise für Hessen: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Bescheinigung

    Für die Belehrung müssen Sie einen Termin bei Ihrem Gesundheitsamt vereinbaren. Nach der Belehrung müssen Sie schriftlich erklären, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Danach erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme.

    Wenn der Verdacht besteht, dass Sie die Bescheinigung nicht erhalten können, beispielsweise bei einer Krankheit, die durch Lebensmittel übertragen werden kann, erhalten Sie die Bescheinigung erst, wenn ein Arzt oder eine Ärztin den Krankheitsverdacht aufgrund einer Untersuchung ausgeschlossen hat.

    Fristen

    Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder der Gastronomie dürfen Sie erst dann aufnehmen, wenn die Bescheinigung vorliegt. Diese darf bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

    Bitte bedenken Sie, dass in Abhängigkeit der Situation (wie z.B. einer Pandemie, Urlaubszeiten oder Zeiten mit erhöhtem Arbeits- und Krankheitsaufkommen, wie z.B. Grippewellen) Termine erst nach Wartezeit vom Gesundheitsamt vergeben werden können.
     

    Hinweise für Hessen: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Bescheinigung

    Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder der Gastronomie dürfen Sie erst dann aufnehmen, wenn die Bescheinigung vorliegt. Diese darf bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

    Bitte bedenken Sie, dass in Abhängigkeit der Situation (wie z.B. einer Pandemie, Urlaubszeiten oder Zeiten mit erhöhtem Arbeits- und Krankheitsaufkommen, wie z.B. Grippewellen) Termine erst nach Wartezeit vom Gesundheitsamt vergeben werden können.
     

    Kosten

    Für die Erstbelehrung: Verwaltungsgebühr 30,00 EUR

    Für die Folgebelehrung: Verwaltungsgebühr 20,00 EUR

    Für die Ausstellung eines Duplikats: Abgabe 12,00 EUR

    Ggf. reduzierte Gebühr für verpflichtende, unentgeltliche Schulpraktika und ehrenamtliche Tätigkeiten: Verwaltungsgebühr 10,00 EUR

    Hinweise für Hessen: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Bescheinigung

    Für die Erstbelehrung: Verwaltungsgebühr 30,00 EUR

    Für die Folgebelehrung: Verwaltungsgebühr 20,00 EUR

    Für die Ausstellung eines Duplikats: Abgabe 12,00 EUR

    Ggf. reduzierte Gebühr für verpflichtende, unentgeltliche Schulpraktika und ehrenamtliche Tätigkeiten: Verwaltungsgebühr 10,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

    Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

    Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 16.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Stichwörter

    Bescheinigung des Gesundheitsamts, Tätigkeit, Infektion, IfSG, Infektionsschutzbelehrung, Gesundheitsamt, Gesundheitsbelehrung, Nachweis, Schulung, Lebensmittel, Gesundheit, Lebensmittelhygiene, Gesundheitszeugnis, Belehrung, Infektionsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019