Sonstige Annexleistungen Übernahme

    Sonstige Annexleistungen Übernahme

    Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.

    Beschreibung

    Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt. 

    Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden. 

    Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu: 

    • Klassenfahrten
    • Urlaubs- und Ferienmaßnahmen

    Hinweise für Offenbach am Main: Sonstige Annexleistungen Übernahme (IES:Offenbach am Main, St.)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Jugendamt

    Aktuelles

    Das Jugendamt unterstützt Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
    Die Gesetzliche Grundlage ist das SGB VIII. Daraus ergeben sich vielfältige Angebote und Dienstleistungen, die in unterschiedlichen Abteilungen bearbeitet werden.
    Ansprechpartner und Öffnungszeiten finden Sie unter der jeweiligen Dienstleistung.

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 4

    63065 Offenbach am Main

    Postanschrift

    63065 Offenbach am Main

    Öffnungszeiten

    Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Abteilungen.

    Kontakt

    Telefon: 069 80653441

    Telefon: 069 80652283

    Telefax: 069 80653187

    E-Mail: jugendamt@offenbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen müssen fallbezogen durch das Jugendamt geprüft werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anträge sind an das für die Unterbringung in der Pflegefamilie zuständige Jugendamt zu richten. Zudem können Bedarfe im Rahmen der regelmäßigen Hilfeplangespräche angesprochen werden. Das Jugendamt orientiert sich in seine Entscheidung an den "Empfehlungen zur den Nebenleistungen in der Jugendhilfe in Hessen" (Anlage 7 zur Hessischen Rahmenvereinbarung nach §§ 78a ff. SGB VIII).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 27.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Stichwörter

    Einmalige Beihilfe, Jugendamt, Pflegekinder, Zuschüsse

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de