Wohnsitz Anmeldung als HauptwohnsitzOnline erledigen

    Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhängig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.

    Personen unter 16 Jahren sind von denjenigen anzumelden, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
    Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.

    Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:

    1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
    2. Einzugsdatum,
    3. Anschrift der Wohnung sowie
    4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

    Für die Anmeldung wird Ihnen ein ausgefüllter Meldeschein vorgelegt, dessen Daten Sie zu überprüfen haben.

    Hinweise für Offenbach am Main: Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online-Dienst

    Zur Vorab-Anmeldung

    ID: L100001_383011266

    Beschreibung

    Sie ziehen nach Offenbach (alleine, mit Familie, mit Partner) und möchten sich vorab online anmelden? Bitte beachten Sie, dass die Voranmeldung nur funktioniert, wenn Sie vorher in Deutschland gemeldet waren. 

    Zudem müssen Sie und die weitere anzumeldende Person zuvor die gleiche Anmeldeadresse gehabt haben, um sich über den Online-Dienst registrieren zu können. Handelt es sich bei der weiteren Person um einen Umzug innerhalb der Stadt Offenbach, dann folgen Sie bitte dem Link Ummeldung um weiter fortzufahren.

    Wenn die Anmeldung erfolgreich verlaufen ist, können Sie während unserer Öffnungszeit ins Bürgerbüro ohne Termin vorbei kommen und den Anmeldevorgang abschließen. Bitte bringen Sie hierfür Ihren Ausweis/EAT/eID Karte und die Ausweisdokumente der mitziehenden Personen mit. Falls Sie ein Fahrzeug haben, bringen Sie bitte ZB I (mit gültigem HU-Stempel), ZB II, eVB, Kennzeichen (bei Kennzeichenwechsel), EC-Karte und eventuell Vollmacht und Ausweis des Halters mit.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes ist zuständig.

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde Ihres Wohnortes 

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Bürgerbüro

    Aktuelles

    Beschreibung

    Aufgrund einer internen Veranstaltung ist das Bürgerbüro am 22.04.24 geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

    Bitte kommen Sie möglichst allein zu Ihrem Termin und nicht mit mehreren Personen, damit wir im Gebäude die Abstandsregelungen bestmöglich einhalten können.

    Sollten Sie heute keinen für Sie passenden Termin finden, hier ein wichtiger Hinweis: Jeden Mittwochnachmittag (spätestens bis 18 Uhr) werden mehrere hundert Termine für die Folgewoche freigegeben. Es lohnt sich also, mittwochs erneut zu schauen.

    Vieles kann heute bereits online und ohne Besuch des Bürgerbüros erledigt werden. Bei der Terminbuchung weisen wir Sie auf die Online-Angebote hin, so dass Sie sich informieren können.

    Die Migrationsberatung ist im Jahr 2024 an folgenden Terminen mit einem Infostand im Bürgerbüro der Stadt Offenbach am Main vertreten:

    Dienstag, 25.06.2024 von 10 bis 12 Uhr

    Montag, 16.09.2024 von 10 bis 12 Uhr

    Mittwoch, 20.11.2024 von 10 bis 12 Uhr.

    Der Infostand wird an diesen Terminen im Beratungsbereich des Bürgerbüros an zentraler Stelle präsent sein. Die Migrationsberater*innen möchten an diesen Tagen über die vielfältigen Beratungsangebote informieren.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 39

    63065 Offenbach am Main

    (Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer)

    Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

    Öffnungszeiten

    Alle Kunden werden gebeten nicht mit mehreren Personen zum Termin zu erscheinen. Die verfügbaren online-Dienstleistungen sind vorrangig zu nutzen. Allgemeine Informationen können im Internet nachgelesen oder per Mail an buergerbuero@offenbach.de geschickt werden.

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Montag08:00 - 13:00 UhrDienstag08:00 - 13:00 UhrMittwoch08:00 - 13:00 UhrDonnerstag13:00 - 18:00 UhrFreitag08:00 - 13:00 Uhr


    Termine können Sie Online buchen.

    In Ausnahmefällen können Sie Termine telefonisch unter der Rufnummer 069/8065-1 vereinbaren. 

    Kontakt

    Telefon: 069 80651

    E-Mail: buergerbuero@offenbach.de

    E-Mail: einbuergerung@offenbach.de

    E-Mail: staatsangehoerigkeit@offenbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Für eine Online-Anmeldung benötigen Sie: 

        Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein eingerichtetes Nutzerkonto (BundID).
        Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal 


    Für die Anmeldung vor Ort in Ihrer Meldebehörde benötigen Sie:

        Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
        Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal 
    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
        aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
        betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
        Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

     

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer alleinigen Wohnung oder eine Änderung einer Nebenwohnung zur Hauptwohnung bzw. zur alleinigen Wohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist grundsätzlich Pflicht. Verfügt Ihre Meldebehörde über einen Online-Dienst zur Anmeldung können Sie, wenn die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet ist, sich mit Ihren Nutzerkonto (BundID) anmelden.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anzumelden.
    Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Kosten

    • Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 8 am 14.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Stichwörter

    Ummeldebescheinigung, Anmeldung, Anmeldebescheinigung, Meldeschein, Hauptwohnsitz, Anmeldebestätigung, Wohnung, Umzug, Einwohnerwesen, Wohnsitz Ummelden, Gemeinde, Meldewesen, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzummeldung, Wohnsitz, Ummeldebestätigung, Ummeldung, Wohnsitzwechsel, Wohnsitzanmeldung, Ummelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de