Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte BestattungsunternehmenOnline erledigen

    Sterbefall anzeigen

    Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Anzeigepflichtige
    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

    Hinweise für Offenbach am Main: Sterbefall - anzeigen (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online-Dienst

    Zum Online-Dienst

    ID: L100001_383165585

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Standesamt

    Aktuelles

    Das Standesamt Offenbach am Main ist für die Städte Offenbach am Main und Dietzenbach zuständig. Informationen zur Erreichbarkeit und den Dienstleistungen können Sie unten ersehen.

    Beschreibung

    Urkundenbestellungen

    Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden können Sie online bestellen. Klicken Sie hierzu auf diesen Link: Urkunden online bestellen

    Wenn Ihnen eine Online-Bestellung nicht möglich ist, bestellen Sie die gewünschten Urkunden bitte schriftlich bei uns. 

    Legen Sie bei einer schriftlichen Bestellung unbedingt eine Kopie Ihres Ausweises bei.

    Achtung: Urkundenbestellungen, die von Drittanbietern (zum Beispiel „standesamt24“‚ „standesamt.com“, „standesamt.online“, „Antrag24.de“) bei uns eingehen, werden nicht bearbeitet. Es handelt sich nicht um Portale, die mit dem Standesamt Offenbach am Main zusammenarbeiten.

    Telefonische Erreichbarkeit

    Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08.30 Uhr bis 12 Uhr

    Donnerstag von 13 Uhr bis 15 Uhr 

    Kontakt per E-Mail

    Bitte verwenden Sie je nach Anliegen die unten stehenden E-Mail-Adressen:

    Bei allgemeinen Fragen: standesamt@offenbach.de

    Für die Anmeldung neugeborener Kinder, Namensklärungen des Neugeborenen, Vaterschaftserklärungen und Nachbeurkundungen von im Ausland geborenen Kindern: baby@offenbach.de

    Für die Anmeldung einer Eheschließungen, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Namensänderungen jeglicher Art, Anerkennungen ausländischer Scheidungen, Prüfungen von im Ausland erfolgten Eheschließungen, Nachbeurkundung von im Ausland vorgenommenen Eheschließungen: hochzeit@offenbach.de

    Für die Anmeldung von Sterbefälle aus Offenbach und Dietzenbach, Nachbeurkundung von Sterbefällen, die sich im Ausland ereignet haben: sterbefall@offenbach.de

    Für Bestattungsinstitute besteht auch die Möglichkeit ihre Unterlagen in den Fristenbriefkasten am Rathaus Stadthof 15 einzuwerfen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrnstraße 61

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer)

    Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@offenbach.de

    E-Mail: baby@offenbach.de

    E-Mail: hochzeit@offenbach.de

    E-Mail: sterbefall@offenbach.de

    E-Mail: urkunden@offenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Offenbach am Main: Sterbefall - anzeigen (IES:Offenbach am Main, St.)

    In jedem Fall:

    • Leichenschauschein (auch Totenschein genannt), er ist die ärztliche Bescheinigung über den Eintritt des Todes
    • Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen sowie der anzeigenden Person.


    Zusätzlich, wenn Verstorbene bei Eintritt des Todes verheiratet, verwitwet oder geschieden waren oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet hatten:

    • aktuelle Eheurkunde, als Nachweis über die Eheschließung und mögliche Änderungen
    • bei Eheschließung im Ausland möglichst eine mehrsprachige Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde, rechtskräftiges Urteil des Familiengerichts über die Aufhebung oder das Nichtbestehen einer Lebenspartnerschaft
    • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten/Lebenspartners
    • ausländische Scheidungsurteile bedürfen teilweise der Anerkennung im deutschen Rechtsbereich


    Zusätzlich, wenn Verstorbene ledig waren:

    aktuelle Geburtsurkunde oder
    aktuelle Abschrift aus dem Geburtsregister
    bei Geburt im Ausland möglichst eine mehrsprachige Geburtsurkunde

    Um nach Beurkundung des Sterbefalles die gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen an andere Behörden (Finanzamt, Ortsgericht, Nachlassgericht) machen zu können, benötigen wir neben den Angaben aus der Sterbefallanzeige noch zusätzliche Angaben zum Beispiel über Angehörige der verstorbenen Person.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Kosten

    Hinweise für Offenbach am Main: Sterbefall - anzeigen (IES:Offenbach am Main, St.)

    • Verwaltungsgebühr: Gebührenfrei.
      Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei. Ebenso erhalten Sie gebührenfreie Sterbeurkunden zur Vorlage bei der Krankenkasse, für Rentenangelegenheiten und eine Bescheinigung für die Bestattung. Die Ausstellung weiterer Sterbeurkunden für private Zwecke ist gebührenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Trauerfall, Sterbefall, Todesfall, Sterbefall-anzeige

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de