Schülerbeförderung Durchführung

    Schülerbeförderung

    Beschreibung

    Träger der Schülerbeförderung sind die Gemeinden, die Schulträger sind, d. h. die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Sie sind für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler zuständig.

    Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben die Schülerinnen und Schüler der Grundschule sowie der Mittelstufe (Sekundarstufe I.); hierzu zählt in der Regel auch das erste Jahr der Berufsschule (Grundstufe). Schüler und Schülerinnen der Oberstufe (Sekundarstufe II.) haben keinen Anspruch auf Schülerbeförderung.

    Eine Kostenübernahme für die Schülerbeförderung kommt erst bei einer Mindestlänge des Schulwegs in Betracht: Der Schulweg der Grundschülerinnen und -schüler muss über 2 Kilometer lang sein, bei Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 5 muss dieser eine Länge von über 3 Kilometer haben. Nur wenn der Schulweg eine besondere Gefährdung darstellt oder die Schülerin oder der Schüler behindert ist, kann auch eine Kostenerstattung für eine kürzere Wegstrecke erfolgen.

    In der Regel hat der Schulträger die Schülerbeförderung über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abzuwickeln.

    Erstattet werden die Kosten für den Weg von der Wohnung zur zuständigen Schule. Für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen werden die Kosten für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule, an welcher der gewünschte Abschluss am Ende der Mittelstufe erreicht werden kann, erstattet. Entscheiden sich die Eltern für den Besuch einer anderen als der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule, so werden maximal die Kosten erstattet, die beim Besuch der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule entstanden wären.

    Hinweise für Offenbach am Main: Schülerbeförderung (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An den kommunalen Schulträger (in der Regel ist dies der Landkreis bzw. die Stadt).

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Stadtschulamt

    Aktuelles

    Beschreibung

    +++ Aktueller Hinweis +++

    Warnung vor gefälschten Mails im Namen der Adressen der Offenbacher Schulen:
    Erneut werden personifizierte E-Mails als Angriffsmittel genutzt, welche vermeintlich von Geschäftspartnern, Kunden, Kollegen, Freunden oder Nachbarn versandt wurden. Zum Teil werden abgeflossene Kommunikationsinhalte aus vergangenen Angriffswellen für die Gestaltung der E-Mails verwendet. Dies erkennt man daran, dass in der vermeintlich authentischen E-Mail Verläufe angehängt sind, die aus einem tatsächlich geführten vorherigen E-Mailverkehr zwischen den Beteiligten entstammen.

    Einigen E-Mails liegt eine Word- oder PDF-Datei bei, andere enthalten Links zu Servern, von denen Schadcode heruntergeladen wird, wenn man sie anklickt. Die Erkennung dieser schädlichen E-Mails durch Systeme der Schutzinfrastruktur (z.B. Virenscanner) wird dadurch erschwert, dass fast täglich veränderte Varianten dieser Schadsoftware genutzt werden.

    Das Cyber Competence Center des Landes Hessen (Hessen 3C) warnt ausdrücklich vor dem Öffnen dieser Anhänge bzw. vor dem Anklicken von Links aus diesen E-Mails. Der hier erneut verwendete Trojaner vom Typ „Emotet“ gefährdet ganze Netzwerke und gilt derzeit als eine der größten Bedrohungen durch Schadsoftware.

    Bitte seien Sie derzeit noch wachsamer und kritischer! 

    • Überprüfen Sie jede E-Mail von „Kollegen“ darauf, ob die E-Mail-Absenderadresse korrekt ist.
    • Überprüfen Sie bei jeder Mail, ob die Aufforderung eine bestimmte Datei zu öffnen oder einen Link anzuklicken nachvollziehbar und erforderlich ist.
    • Öffnen Sie keine verdächtigen Anhänge und klicken Sie keine ungewöhnlichen Links an.
    • Wenn Sie sich bei Ihrer Einschätzung unsicher sind, fragen Sie bitte telefonisch beim Absender nach, ob dieser auch wirklich diese E-Mail an Sie versendet hat und die erhaltene Nachricht korrekt ist

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 39

    63065 Offenbach am Main

    (Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer)

    Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

    Öffnungszeiten

    Montag08:30 - 12:00 UhrDienstag08:30 - 12:00 UhrMittwochgeschlossenDonnerstag08:30 - 12:00 UhrFreitag08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 069 80652515

    E-Mail: stadtschulamt@offenbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten
    Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 23.08.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schülerzeitkarten, Schülerfahrtkosten, Schulweg, Fahrtkostenerstattung, HKM, Schülerbeförderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de