Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten

    Beseitigung oder Umsiedlung von Nestern geschützter Insektenarten

    Beschreibung

    Alle wildlebenden Tiere unterliegen dem allgemeinen Artenschutz. Danach dürfen wildlebende Tiere nicht mutwillig oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).

    Eine Vielzahl von Arten ist darüber hinaus besonders geschützt. Man findet sie u.A. in der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung. Hummeln und alle anderen Wildbienen sowie Hornissen unterliegen diesem besonderen Schutz. Die Tiere dürfen nicht gefangen oder verletzt und ihre Nester nicht beschädigt oder zerstört werden (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG).

    Wespen hingegen unterliegen dem allgemeinen Artenschutz und dürfen nur dann bekämpft werden, wenn dafür ein vernünftiger Grund vorliegt. Da es verschiedene Wespenarten gibt, muss geprüft werden, um welche Art es sich hier handelt.

    Die Arten die freihängende Nester bauen sind weder aggressiv noch naschhaft und suchen in der Regel nicht den Kontakt zum Menschen. Für die Beseitigung ihrer Nester liegt im Regelfall kein vernünftiger Grund vor. Nur zwei Wespenarten (Deutsche Wespe Vespula germanica und Gemeine Wespe Vespula vulgaris) legen ihre Nester dagegen in Erdbauen, in natürlichen Höhlen (zum Beispiel Spechthöhlen) oder in dunklen Hohlräumen von Gebäuden (auch in Nist- und Rollladenkästen) an und interessieren sich für süße Getränke oder Speisen Die Umsiedlung, Zerstörung oder Beseitigung von Insektennestern kann deshalb im Einzelfall einer Genehmigung bedürfen. Die meisten Insektenarten sind harmlos und eine Umsiedlung nicht erforderlich. Kritisch können Wespen- oder Hornissennester unmittelbar am oder im Haus (z.B. im Rolladenkasten) sein, besonders wenn Allergiker betroffen sind.

    Sonderfall Wespenplage im Spätsommer: 
    In jedem Jahr schwärmen im August /September 2 Wespenarten.  Belästigungen können meist ohne Umsiedlung vermieden werden, wenn Nahrungsmittel, Nahrungsreste, Abfallbehälter und Süßgetränke verschlossen gehalten werden. Tipps enthalten die aktuelle Presse oder das Internet (Stichwort "Wespenplage") und das Verbraucher Fenster Hessen.

    Hinweise für Offenbach am Main: Beseitigung oder Umsiedlung von Nestern geschützter Insektenarten (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • die untere Naturschutzbehörde:
      Kreisverwaltung oder
      - bei Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern, -
      die Stadtverwaltung
    • Ansprechpartner vor Ort sind außerdem die Naturschutzvereine, die Imker und - im akuten Notfall - die Feuerwehr.

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Aktuelles

    Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz nimmt die Behördenfunktionen der Unteren Naturschutzbehörde, Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde wahr und ist Ihr Ansprechpartner in der Stadt Offenbach für Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung.

    Einzelne Dienstleistungen des Amtes sind unten aufgeführt. Weitere Informationen erhalten Sie mit einem Klick auf die jeweilige Leistung. Unter Links und Downloads gelangen Sie zu unserer Themenseite Umwelt & Klima mit aktuellen Meldungen, weiterführenden Informationen und unseren Veröffentlichungen.

    Beschreibung

    Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist bei städtischen Planungen und privaten Vorhaben mit Umwelteinwirkungen beteiligt, bringt dort die Belange der verschiedenen Themenbereiche ein, berät Bürgerinnen und Bürger zu Umwelt- und Klimafragen und setzt sich mit eigenen Maßnahmen für eine lebenswerte und gesunde Umwelt in Offenbach ein, um die natürlichen Ressourcen zu schützen und die Lebensqualität zu fördern. 

    Zu unseren Aufgaben gehören:

    • Natur- und Landschaftsschutz
    • Artenschutz
    • Gewässer- und Hochwasserschutz
    • Altlasten- und Bodenschutz
    • Klimaschutz und Klimaanpassung
    • Luftreinhaltung und Lärmschutz
    • Mobilitätsmanagement in Kitas und Schulen, Stadtradeln
    • Umweltbildungsangebote

    Neben dem Erhalt von Grün in der Stadt und der Förderung der Artenvielfalt verfolgen wir die Ziele eines nachhaltigen Bodenmanagements sowie einer wassersensiblen Stadtentwicklung. Dabei achten wir auch auf die Einhaltung der städtischen Grünschutzsatzung und der Niederschlagswassersatzung. Darüber hinaus arbeiten wir an der Erreichung der Ziele des Klimaschutzes und der Klimaanpassung aus dem Klimakonzept 2035 der Stadt Offenbach und der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen gemeinsam mit weiteren städtischen Akteuren.

    Ebenfalls werden in unserem Amt die Umweltgremien Umweltkommission und Naturschutzbeirat betreut. Über Mitmachangebote können sich Bürgerinnen und Bürger, Schulen, Kitas und andere Einrichtungen aktiv am Umwelt- und Klimaschutz beteiligen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 39

    63065 Offenbach am Main

    (Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer)

    Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag:
    09:00 - 12:00 Uhr

    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 069 80652557

    Telefax: 069 80652276

    E-Mail: umweltamt@offenbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag, telefonisch abstimmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit folgenden Angaben:

    • Welche Insektenart soll entfernt werden
      (Wespe, Hornisse)? Ggf. telefonisch vorab klären.
    • Lage des Nestes auf Ihrem Grundstück beziehungsweise an Ihrem Haus (Adresse, Lageskizze)
    • Begründung für die Umsiedlung oder Bekämpfung
      (z.B. Lage unmittelbar neben Fenstern, Türen,
      Betroffenheit von Kleinkindern oder Allergikern
    • Termin für die Umsiedlung oder Bekämpfung
    • Falls Sie eine Firma damit beauftragen:
      Name und Anschrift des Unternehmens

    Hinweis: Wenn Sie bei der genauen Bestimmung des Insekts Schwierigkeiten haben, können Sie sich an die zuständige untere Naturschutzbehörde wenden.

    Kosten

    Für die Genehmigung einer Umsiedlung des Insektenvolkes fallen keine Kosten an. Beantragen Sie hingegen die Tötung eines Insektenvolkes, ergeht ein kostenpflichtiger Bescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 22.05.2017

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Stichwörter

    Biene, Hornissen, Wespen, Hornisse, Hummeln, Hummel, Honigbienen, Bienen, Wildbienen, Honigbiene, Wespe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de