Vollstationäre Pflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung
Pflegebedürftige, die nicht zu Hause gepflegt werden, nehmen vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim in Anspruch.
Beschreibung
Vollstationäre Pflege bedeutet, dass die Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim betreut und versorgt werden.
Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen unterscheidet sich nicht von der für andere Versicherte, die zu Hause wohnen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen gilt die freie Arztwahl.
Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen.
Der Leistungen für vollstationäre Pflege betragen monatlich
- bei Pflegegrad 1: 125 Euro Zuschuss,
- bei Pflegegrad 2: 770 Euro
- bei Pflegegrad 3: 1.262 Euro,
- bei Pflegegrad 4: 1.775 Euro und
- bei Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Reicht die Leistung der Pflegeversicherung nicht aus, um die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken, muss die pflegebedürftige Person einen Eigenanteil zahlen.
Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil fallen bei vollstationärer Pflege für die Pflegebedürftigen weitere Kosten an:
- Kosten für die Unterbringung und Verpflegung.
- gegebenenfalls gesondert berechenbare Investitionskosten Hierbei handelt es sich um Ausgaben des Betreibers für Anschaffungen, Gebäudemiete und Ähnliches, die auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden können.
- Kosten für besondere Komfort- oder Zusatzleistungen müssen ebenfalls privat bezahlen werden.
Grundsätzlich gilt: Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen fallen je nach Einrichtung sehr unterschiedlich aus. Es ist daher ratsam, sich bei der Auswahl eines Heims ausführlich darüber zu informieren.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Pflegekasse.
Ansprechpartner
Registrierung und Vermittlung von seniorengerechten und barrierefreien Wohnungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
In den genannten Zeiten beraten wir Sie gerne telefonisch.
Aktuell gibt es im Amt für Wohnungswesen keine offenen Sprechstunden. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail vorab einen persönlichen Termin vor Ort.
Mo, Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Di, Do 08:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-38350
Telefax: +49 69 212-35404
E-Mail: info.amt64@stadt-frankfurt.de
Internet
Wohnungsberatung für Körperbehinderte und Senioren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind im Rahmen unserer Beratungszeiten montags von 10:00 bis 12:00 Uhr möglich.
Bitte nutzen Sie die Haupteingangstür vom Rathaus für Senioren.
Die offenen Sprechstunden am Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr sowie am Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr finden weiterhin nur telefonisch statt.
Außerhalb der oben genannten Beratungszeiten ist eine individuelle Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon: +49 800 5893659(kostenfrei)
Telefax: +49 69 212-70712
E-Mail: pflegestuetzpunkt@frankfurt.de
Rathaus für Senioren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sie können uns Ihre Anliegen schriftlich, per Telefon oder E-Mail mitteilen oder auch über unsere Informationsstellen einen persönlichen Termin vereinbaren.
Die Informationsstellen sind zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mo, Di, Do, Fr
08:00 - 11:30 Uhr
Öffnungszeiten der Informationsstelle
Mo - Do
13:00 - 15:00 Uhr
Öffnungszeiten der Informationsstelle
Kontakt
Telefon: +49 69 212-49911
Telefax: +49 69 212-30741
E-Mail: rathaus-fuer-senioren@stadt-frankfurt.de
E-Mail: Altenhilfe.amt51@stadt-frankfurt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Pflegekasse angefragt werden, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Voraussetzungen
- Gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5.
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich, wenn Sie vollstationäre Pflege wählen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 43 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung bei Ihrer Pflegekasse.
- Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Fristen
Keine
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 18.11.2021
Stichwörter
Pflegeheim, Vollstationäre Pflege, Altenheim, Pflege in einer vollstationären Einrichtung, gesetzlich Pflegeversicherte, Pflege im Heim