Abfallgebühr FestsetzungOnline erledigen

    Abfallgebühren

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
    • die Abfallberatung,
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Online-Dienste

    Antrag auf Stundung

    ID: L100001_383202970

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    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Anzeige eines Eigentumswechsels für die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren

    ID: L100001_383202950

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    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Anzeige eines Eigentumswechsels für die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren

    ID: L100001_387618036

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    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt - Kassen- und Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Stephanstraße 15

    60313 Frankfurt am Main

    Hausanschrift

    Paulsplatz 9

    60311 Frankfurt am Main

    (Außenstelle)

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten

    Montag – Donnerstag: 7.30 Uhr – 16.00 Uhr

    Freitag: 7.30 Uhr – 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-41144(Hotline allgemein)

    Telefon: +49 69 212-44112(Vollstreckung)

    Telefon: +49 69 212-71900(Geldverkehr und Zentrale Buchhaltung)

    Telefon: +49 69 212-39556(Gewerbesteuer Kapitalgesellschaften)

    Telefon: +49 69 212-38291(Gewerbesteuer Personengesellschaften und Einzelgewerbebetriebe)

    Telefon: +49 69 212-74512(Grundsteuer)

    Telefon: +49 69 212-74511(Abfall- und Straßenreinigungsgebühren)

    Telefon: +49 69 212-41133(Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)

    Telefon: +49 69 212-41166(Tourismusbeitrag)

    Telefon: +49 69 212-34100(Zweitwohnungssteuer)

    E-Mail: verwaltung.amt21@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Formulare

    Anzeige eines Eigentumswechsels für die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankfurt - Kassen- und Steueramt Grundabgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Stephanstraße 15

    60313 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Montag – Donnerstag: 7.30 Uhr – 16.00 Uhr

    Freitag: 7.30 Uhr – 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-74511(Auskunft zu Abfall- und Straßenreinigungsgebühren)

    Telefon: +49 69 212-74512(Auskunft zur Grundsteuer)

    Telefax: +49 69 212-9747704(Abfall- und Straßenreinigungsgebühren)

    Telefax: +49 69 212-9731627(Grundsteuer)

    E-Mail: gebuehren.amt21@stadt-frankfurt.de(Abfall- und Straßenreinigungsgebühren)

    E-Mail: grundsteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Grundsteuer)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Frankfurt am Main: Abfallgebühren

    Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS), Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung - AbfS)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtpunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Müllgebühren, Abfall, Müllpreise, Müll, Abfallgebühr, Abfallpreise, Entsorgung, Müllgebühr, kommunale Abgaben, HMUKLV

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de