Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Beschreibung
Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Online-Dienst
zuständige Stelle
Steueramt der Kommune
Zuständigkeit
An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt - Kassen- und Steueramt Spielapparatesteuer
Adresse
Postanschrift
Paulsplatz 9
Postfach
60311 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-41133
Telefax: +49 69 212-9731976
E-Mail: spielapparatesteuer.amt21@stadt-frankfurt.de
Internet
Stadt Frankfurt - Kassen- und Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 7.30 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr – 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-41144(Hotline allgemein)
Telefon: +49 69 212-44112(Vollstreckung)
Telefon: +49 69 212-39556(Gewerbesteuer Kapitalgesellschaften)
Telefon: +49 69 212-38291(Gewerbesteuer Personengesellschaften und Einzelgewerbebetriebe)
Telefon: +49 69 212-74512(Grundsteuer)
Telefon: +49 69 212-74511(Abfall- und Straßenreinigungsgebühren)
Telefon: +49 69 212-41133(Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)
Telefon: +49 69 212-71900(Geldverkehr und Zentrale Buchhaltung)
Telefon: +49 69 212-41166(Tourismusbeitrag und Wettaufwandsteuer)
Telefon: +49 69 212-34100(Zweitwohnungssteuer)
Telefax: +49 69 212-37858
Formulare
Hinweise für Frankfurt am Main: Automatensteuer
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Frankfurt am Main: Automatensteuer
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023
Stichwörter
Automatensteuer, Geld, Glücksspiel, Spielautomat, Spielhallen, Spielsteuer, Vergnügungssteuer, Spielgerätesteuer, Steuer