Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
Wenn Sie als Unternehmen eine Baustelle einrichten wollen, dann müssen Sie die behördlichen Anordnungen befolgen.
Beschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes usw.) müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
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Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Anordnung sind die Straßenverkehrsbehörden. Dies sind
- für Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen (alle Straßen mit Ausnahme der Autobahnen) in Kreisfreien Städten und Kreisangehörigen Gemeinden über 50.000 Einwohner die Oberbürgermeister,
- für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen in Gemeinden über 7.500 Einwohner sowie für Kreis- und Gemeindestraßen in Gemeinden bis 7.500 Einwohner die Bürgermeister
- und im übrigen (Bundesstraßen auf dem Gebiet von Kreisangehörigen Gemeinden bis 50.000 Einwohner sowie Landesstraßen auf dem Gebiet von Gemeinden bis 7.500 Einwohner) die Landräte.
- Straßenverkehrsbehörde für die Autobahnen in Hessen ist die Autobahn GmbH des Bundes (AdB)
- Hessen Mobil - Straßen- und VerkehrsmanagementKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen schriftlich (per E-Mail oder Brief) oder telefonisch mit. Bei Bedarf können Sie Ihr Anliegen auch persönlich klären. Hierzu benötigen Sie einen Termin. Die Öffnungszeiten dafür sind wie folgt:
Di - Do
08:00 - 15:00 Uhr Ausnahmegenehmigungen / Erlaubnisse
08:00 - 15:00 Uhr Genehmigungen von Baustellen und Umzügen
08:00 - 15:00 Uhr Planauskunft für verkehrstechnische Anlagen
Kontakt
Telefon: +49 69 212-44734
Telefon: +49 69 212-36360(Verkehrssicherheitstelefon, Kurt-Schumacher-Str. 45)
Telefax: +49 69 212-9743757
E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt-frankfurt.de
Internet
- Straßenverkehrsamt
- https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/strassenverkehrsamt/36_10-ueber-uns
Formulare
Verlängerungsantrag für Baustellengenehmigung
Stadt Frankfurt - Sondernutzungen, Aufbrüche und Gestattungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten:
Mo + Di 13:00 - 15:00 Uhr
Do + Fr 9:00 - 12:00 Uhr
Zu den genannten Zeiten ist es für Sie ungünstig zu telefonieren? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zum Telefonieren zu einem anderen Zeitpunkt.
Sie möchten persönlich vorbeikommen? Gerne vereinbaren wir mit Ihnen individuell einen Termin für Ihren Besuch bei uns.
Kontakt
Telefon: +49 69 212-35451(Hotline)
Telefax: +49 69 212-30724(Fax allgemein)
Telefax: +49 69 212-44680(Fax Grundsatz, Gestattungen, KR und Straßenzustandsdaten)
E-Mail: sondernutzungen.amt66@stadt-frankfurt.de(Sondernutzungen)
E-Mail: trassen.amt66@stadt-frankfurt.de(Trassen- und Aufbruchgenehmigungen)
E-Mail: gestattungen.amt66@stadt-frankfurt.de(Grundsatz, Gestattungen, KR und Straßenzustandsdaten)
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell)
- eventuell Umleitungsplan
Formulare
Hinweise für Frankfurt am Main: Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
- Antrag auf Absperrung von öffentlichen VerkehrsflächenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Antrag auf Neuausstellung einer verkehrsrechtlichen GenehmigungKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Antrag auf Verlängerung einer verkehrsrechtlichen GenehmigungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.
Rechtsgrundlage(n)
- Straßenverkehrs-OrdnungKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Gebührenordnung für Maßnahmen im StraßenverkehrKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher ZuständigkeitenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
Kosten
Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr legt hierfür in der Anlage zu § 1 - Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr einen Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro fest.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Frankfurt am Main: Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
Es gibt in Frankfurt zwei Genehmigungen. 1. Sondernutzungserlaubnis vom Amt für Straßenbau und Erschließung. Hier werden von den Antragstellern öffentliche Flächen angemietet, die dem Verkehr entzogen werden. 2. gibt es die verkehrsrechtlichen Anordnungen vom Straßenverkehrsamt. Hier wird die Erlaubnis erteilt, die Verkehrsschilder aufzustellen. Außerdem ist das Straßenverkehrsamt für die Verkehrsführungen zuständig. Es müssen also von den Antragstellen zwei Genehmigungen eingeholten werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft,Energie, Verkehr und Wohnen am 09.11.2022
Stichwörter
Verkehrssicherung, Straßenerhaltung, Baustellenanordnung, Ausnahmegenehmigung, Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, Straßenbau, Baustellengenehmigung, Gerüst, Bauzaun, Kfz