Kfz: Feinstaubplakette
Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.
Beschreibung
Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.
Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.
Hinweise für Frankfurt am Main: Kfz: Feinstaubplakette
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Plaketten werden ausgegeben von der Zulassungsstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz) sowie von allen Stellen, die zur Durchführung der Abgasuntersuchung berechtigt sind. Das sind neben den Prüfstellen der Überwachungsorganisationen (z. B. TÜV, Dekra) auch viele Kfz-Werkstätten.
Ansprechpartner
Servicezentrum Rund ums Auto - Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache im Ordnungsamt ist nur mit Termin möglich. Diesen vereinbaren Sie am besten per Online-Terminverwaltung.
Kontakt
Telefon: +49 69 212-42750(Hotline KFZ-Zulassung)
Telefon: +49 69 212-42367(Technische Angelegenheiten und Import-KFZ)
Telefon: +49 69 212-42361(Technische Angelegenheiten und Import-KFZ)
Telefax: +49 69 212-9742591(KFZ-Zulassung allgemein)
Telefax: +49 69 212-9740107(Fachbereich Versicherung)
Telefax: +49 69 212-9745666(Technische Angelegenheiten und Import-KFZ)
E-Mail: kfz-zulassung@stadt-frankfurt.de
E-Mail: KFZ-Zulassung.haendler@Stadt-Frankfurt.de
E-Mail: KFZ-Zulassung.versicherung@Stadt-Frankfurt.de
E-Mail: KFZ-Zulassung.technik@Stadt-Frankfurt.de
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Zentrales Bürgeramt
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Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Telefax: +49 69 212-9743368
Telefax: +49 69 212-9734613(Melderegisterauskünfte)
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Zentrale Bürgeramt ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Nieder-Eschbach / Außenstelle Nieder-Erlenbach
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Öffnungszeiten
Die Außenstelle Nieder-Erlenbach ist zurzeit geschlossen.
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Die Außenstelle ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Bitte beachten Sie, dass in der Außenstelle keine Ausweisdokumente beantragt werden können.
Die Zahlung ist nur bar möglich.
Bürgeramt Nieder-Eschbach
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Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9736298
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
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Das Bürgeramt Nieder-Eschbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Höchst
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E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
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Das Bürgeramt Höchst ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Nordwest
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Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
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Das Bürgeramt Nordwest ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Dornbusch
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Di : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Das Bürgeramt Dornbusch ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim
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Di 08:00 - 13:00 (nur mit Termin)
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Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9744345
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
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Weitere Informationen
Die Außenstelle Fechenheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Sachsenhausen
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Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9740634
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
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Weitere Informationen
Das Bürgeramt Sachsenhausen ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Nieder-Eschbach / Außenstelle Harheim
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Öffnungszeiten
Mi : 08:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
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Weitere Informationen
Die Außenstelle Harheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung nur mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Nordwest / Außenstelle Kalbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 08:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Die Außenstelle Kalbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit EC-Karte/Girocard möglich
Bürgeramt Bergen-Enkheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo : 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi : 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9741291
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Bergen-Enkheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
erforderliche Unterlagen
Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)
Voraussetzungen
Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.
Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind
- Benziner ohne geregelten Katalysator und
- ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 40 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BlmSchV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Tipp: Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.
Kosten
Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00
Hinweise (Besonderheiten)
Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.
Hinweise für Frankfurt am Main: Kfz: Feinstaubplakette
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 20.08.2020
Stichwörter
Umweltplakette, Ozon-Plakette, Feinstaubplakette beantragen, Umweltzone