Personalausweis: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Zentrales Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9743368
Telefax: +49 69 212-9734613(Melderegisterauskünfte)
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Zentrale Bürgeramt ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Nieder-Eschbach / Außenstelle Nieder-Erlenbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Außenstelle Nieder-Erlenbach ist zurzeit geschlossen.
Kontakt
Telefon: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Weitere Informationen
Die Außenstelle ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Bitte beachten Sie, dass in der Außenstelle keine Ausweisdokumente beantragt werden können.
Die Zahlung ist nur bar möglich.
Bürgeramt Nieder-Eschbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9736298
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Nieder-Eschbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Höchst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo : 9:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di : 7:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi : 7:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr : 7:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9745797
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Höchst ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Nordwest
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9739886
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Nordwest ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Dornbusch
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo : 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi : 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9739887
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Dornbusch ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 08:00 - 13:00 (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9744345
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Die Außenstelle Fechenheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Sachsenhausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9740634
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Sachsenhausen ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Nieder-Eschbach / Außenstelle Harheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mi : 08:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Die Außenstelle Harheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung nur mit EC-Karte/Girocard möglich.
Bürgeramt Nordwest / Außenstelle Kalbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 08:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Die Außenstelle Kalbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist nur mit EC-Karte/Girocard möglich
Bürgeramt Bergen-Enkheim
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo : 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)
Di : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi : 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)
Do : 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr : 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212-9741291
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Bürgeramt Bergen-Enkheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile.
Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
- § 27 Abs. 1 Nummer 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
- https://www.personalausweisportal.deKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Ausweis beantragen, Neuer PA, verloren, PA, Verlust, Personalausweis beantragen, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, Verloren, Ausweis ausstellen, Perso, Identitätsdokument, Personaldokument, neuer Personalausweis