Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienst

    Fahrzeug abmelden

    ID: L100001_402916874

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt - Ordnungsamt Servicezentrum Rund ums Auto - Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Römerhof 19

    60486 Frankfurt am Main

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze stehen vor dem Gebäude zur Verfügung
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Anreise mit ÖPNV
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 11,21 bis Mönchhofstraße, dann Bus 34
      • Bus: Linie 34, 46, 50 Haltestelle "Römerhof"

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag 08:00–17:30, Dienstag 08:00–13:00, Mittwoch 08:00–15:00, Donnerstag 08:00–16:00, Freitag 08:00–12:00

    Termine müssen zwingend vorab online vereinbart werden unter: Terminservice Stadt Frankfurt am Main - Schritt 1 von 6: Auswahl der Funktionseinheit (ekom21.de) 

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-42750(Hotline KFZ-Zulassung)

    Telefon: +49 69 212-42367(Technische Angelegenheiten und Import-KFZ)

    Telefon: +49 69 212-42361(Technische Angelegenheiten und Import-KFZ)

    Telefax: +49 69 212-9742591(KFZ-Zulassung allgemein)

    Telefax: +49 69 212-9740107(Fachbereich Versicherung)

    Telefax: +49 69 212-9745666(Technische Angelegenheiten und Import-KFZ)

    E-Mail: kfz-zulassung@stadt-frankfurt.de

    E-Mail: KFZ-Zulassung.haendler@Stadt-Frankfurt.de

    E-Mail: KFZ-Zulassung.versicherung@Stadt-Frankfurt.de

    E-Mail: KFZ-Zulassung.technik@Stadt-Frankfurt.de

    Internet

    Formulare

    Fahrzeug abmelden

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständige Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Fahrzeug verschrotten, Pkw verschrotten, Lkw stilllegen, Anhänger stilllegen, Motorrad entsorgen, Lkw abmelden, Motorrad außer Betrieb setzen, Motorrad abmelden, Automobil, Fahrzeug abmelden, KFZ abmelden, Anhänger entsorgen, Stilllegung, Totalschaden, Anhänger abmelden, Pkw stilllegen, Verschrottung, Motorrad verschrotten, Anhänger verschrotten, Bus stilllegen, Bus abmelden, Pkw entsorgen, Kfz stilllegen, Pkw abmelden, Kfz verschrotten, Auto, Anhänger außer Betrieb setzen, Pkw außer Betrieb setzen, Fahrzeug stilllegen, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Entsorgung, Motorrad stilllegen, Kfz außer Betrieb setzen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de