Waffenbesitzkarte
Beschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
- Waffenschein(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt - Ordnungsamt Allgemeine Gefahrenabwehr, Waffenangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache im Ordnungsamt ist nur mit Termin möglich. Diesen vereinbaren Sie am besten per Online-Terminvergabe oder E-Mail.
Kontakt
Telefon: +49 69 212-42422((A - F))
Telefon: +49 69 212-44689((G - J))
Telefon: +49 69 212-42416((K - P))
Telefon: +49 69 212-38237((Q - V))
Telefon: +49 69 212-44689((W - Z))
Telefax: +49 69 212-43365
E-Mail: wjf.amt32@stadt-frankfurt.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Frankfurt am Main: Waffenbesitzkarte
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Waffengesetz, Waffenbesitz, Waffenbesitzkarte, Waffenschein, WBK, Waffenpass, Waffen