Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung

    Nutzungsänderung von Gebäuden

    Beschreibung

    Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.

    Zuständigkeit

    Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt

    Adresse

    Postanschrift

    60275 Frankfurt am Main

    Kontakt

    Telefon: 069 212-01

    E-Mail: Servicecenter115@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bauaufsicht Frankfurt

    Aktuelles

    • Bauberatung
    • Abbruchgenehmigungen
    • Nutzungsänderungen
    • Werbeanlagen
    • Baukontrolle
    • Grundstücksteilung
    • Abgeschlossenheitsbescheinigungen
    • Genehmigungen zur Umwandlung in Wohnungs- und Teileigentum
    • Genehmigungen nach der Ferienwohnungssatzung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Schumacher-Straße 10

    60311 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr nach Terminvereinbarung. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite www.bauaufsicht-frankfurt.de.

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-33567

    Telefax: +49 69 212-9730743

    E-Mail: bauaufsicht@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.04.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
    • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
    • Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
    • Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
    • Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
    • Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
    • Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Vermessung, Baugenehmigung, ALKIS, Nutzungsänderung von Gebäuden, Bauleitplanung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de