Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    Beschreibung

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Person ist Halter des entsprechenden Fahrzeugs. Der Halterbegriff entstammt § 833 BGB. Danach ist Halter, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung gebraucht (nämlich die Kosten bestreitet und tatsächlich über das Fahrzeug verfügen kann; dies ist vielfach nicht der Eigentümer des Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist deshalb auch kein Eigentumsnachweis, sondern erleichtert letztendlich nur die Zulassungsvorgänge, da davon ausgegangen wird, dass derjenige, der die Zulassungsbescheinigung Teil II in Händen hält, verfügungsberechtigt über das Fahrzeug ist.
    Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugschein in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II besteht nicht. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist (z.B. weil dieser verloren gegangen ist und zwar unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist oder wenn die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich wird.

    Ungültig gemachte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugscheine) werden dem Halter nach der Außerbetriebsetzung wieder ausgehändigt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt - Ordnungsamt Servicezentrum Rund ums Auto - Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Römerhof 19

    60486 Frankfurt am Main

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze stehen vor dem Gebäude zur Verfügung
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Anreise mit ÖPNV
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 11,21 bis Mönchhofstraße, dann Bus 34
      • Bus: Linie 34, 46, 50 Haltestelle "Römerhof"

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag 08:00–17:30, Dienstag 08:00–13:00, Mittwoch 08:00–15:00, Donnerstag 08:00–16:00, Freitag 08:00–12:00

    Termine müssen zwingend vorab online vereinbart werden unter: Terminservice Stadt Frankfurt am Main - Schritt 1 von 6: Auswahl der Funktionseinheit (ekom21.de) 

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-42750(Hotline KFZ-Zulassung)

    Telefon: +49 69 212-42367(Technische Angelegenheiten und Import-KFZ)

    Telefon: +49 69 212-42361(Technische Angelegenheiten und Import-KFZ)

    Telefax: +49 69 212-9742591(KFZ-Zulassung allgemein)

    Telefax: +49 69 212-9740107(Fachbereich Versicherung)

    Telefax: +49 69 212-9745666(Technische Angelegenheiten und Import-KFZ)

    E-Mail: kfz-zulassung@stadt-frankfurt.de

    E-Mail: KFZ-Zulassung.haendler@Stadt-Frankfurt.de

    E-Mail: KFZ-Zulassung.versicherung@Stadt-Frankfurt.de

    E-Mail: KFZ-Zulassung.technik@Stadt-Frankfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Probleme bereitet mitunter die Übertragung von Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des bisherigen Fahrzeugscheins in die neue ZB I. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme dieser Eintragungen. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, mitunter auch angeheftet. Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.

    Wenn Sie einen Dritten mit der Außerbetriebsetzung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Autoummelden, Pkw, ZB I, Kfz-Ummelden, Zulassungsbehörde, Fahrzeugbrief, Wiederzulassen, LKW, ZB, Teil I, Halterwechsel, Transporter, Neuwagen, Fahrzeugschein, Fahrzeugschein ersetzen, Umschreiben, Zulassungsstelle, Zulassungsbescheinigung Teil I, Ummeldung, Umkennzeichnung, Kfz-Schein, Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen, Zulassungsbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de